Treuer Kunde wegen schlechter Zahlungsmoral verurteilt

16.1.2018, 14:44 Uhr

Im April und Juli hatte der 47-Jährige Tankschulden in Höhe von 36, 44 beziehungsweise 50 Euro hinterlassen. Er sei in dieser Zeit in einer finanziellen Notlage gewesen, versuchte der Angekalgte seine Taten zu erklären.

Diese waren zwar nicht so dramatisch, befand Amtsrichter Rainer Würth, aber der Blick ins Bundeszentralregister bereitete dem Richter Sorge: 19 Vorstrafen sind darin aufgelistet, sieben davon einschlägig.

So plädierte der Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam dafür, in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe zu arbeiten. Den Vorschlag von Strafverteidiger Reiner Röhricht, eine noch nicht bezahlte Geldstrafe (60 Tagessätze à zehn Euro) einzubeziehen, die das Amtsgericht Bad Hersfeld ebenfalls wegen eines Tankbetrugs ausgesprochen hatte, nahm Leykam nicht auf. Er forderte für den Betrug in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung.

Auf sieben Monate war auch Röhricht gekommen – allerdings zusammen mit der Sache in Bad Hersfeld. Doch Richter Rainer Würth sah dies anders: Er verhängte sechs Monate Haft mit drei Jahren Bewährungszeit. "Mit Bauchgrimmen", wie er betonte.

Er riet dem 47-jährigen Angeklagten dringend dazu, die Geldstrafe, die in dem anderen Prozess verhängt worden war, zu begleichen, ansonsten drohe ihm der Knast. Und dorthin will der 47-Jährige nach eigenem Bekunden auf keinen Fall mehr hin. Da sei er ein gebranntes Kind, sagte er.