Tückische Falle verletzte Radler in Berching schwer

6.12.2017, 08:56 Uhr

Der Abend begann gegen 19 Uhr feucht-fröhlich in der Bar "Cheers" in Berching, so schildert der Angeklagte. Etwa sechs Bier und drei Stamperl Wodka will er an jenem 19. Mai 2017 getrunken haben – ein Geburtstag wurde gefeiert. Als die Gesellschaft gegen ein Uhr die Bar verließ, dürfte der 22-Jährige deutlich über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben, der Schätzwert errechnet sich aus seinen Trinkangaben und seinem Körpergewicht.

Dazu kommt: Auch Drogen waren im Spiel – dabei sei er nur Gelegenheitskonsument, schildert der Angeklagte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, doch er und sein 17-jähriger Kumpel hätten an jenem Abend auch mehrere Joints geraucht.

Es ist immer wieder dieser unheilvolle Mix aus Alkohol und Gruppendruck, der die dümmsten Ideen hervorbringt – so wie in jener Nacht, als es der 22-Jährige für einen gelungenen Spaß hielt, eine Nylonschnur über der Uferpromenade zu spannen.

Am nächsten Morgen, am 20. Mai 2017 gegen 8.10 Uhr, brachte das Seil einen 54 Jahre alten Radfahrer zu Fall (wir berichteten). Der Mann verletzte sich schwer und muss bis heute zwei bis vier Mal jede Woche zu Ärzten und zur Krankengymnastik. 5000 Euro Schmerzensgeld ließ ihm der 22-Jährige bisher zukommen – "nur eine Abschlagszahlung", kommentiert Nicole Obert, die Verteidigerin des 22-Jährigen. Es sei ja noch gar nicht absehbar, wie es mit der Genesung des 54-Jährigen weiter gehen wird.

Es sei "furchtbar" wie jene Nacht endete, er habe sich in dem Moment, als er das Seil spannte, wirklich "keine Vorstellung" gemacht, was passieren könnte, schildert der junge Angeklagte zerknirscht vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth.

Zwar war er zum Tatzeitpunkt bereits 22 Jahre alt und wird nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, doch verantworten muss sich auch ein 17-Jähriger, er wird nach Jugendrecht behandelt. Der Jugendliche war in jener Nacht dabei, als der Ältere das Seil spannte.

Zeit zur Warnung verstrich

Bis zum Unglück am folgenden Morgen war noch einige Stunden Zeit – der 17-Jährige hätte den schrecklichen Unfall des Radfahrers verhindern können, hätte er nur zum Handy gegriffen und die Polizei angerufen. Er hat es nicht getan. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Nichtanzeigen einer geplanten Straftat vor.

Die Jugendkammer rechnet derzeit mit drei Verhandlungstagen, das Urteil soll voraussichtlich am 14. Dezember gesprochen werden.