Übergriff eines 70-jährigen Neumarkters in der Sauna

23.10.2018, 10:07 Uhr
Übergriff eines 70-jährigen Neumarkters in der Sauna

© dpa

Es geschah in einem Kurort in Österreich, wo der Angeklagte mit seiner Frau urlaubte. Dort lernte er eine Frau kennen und verabredete sich mit ihr für den nächsten Tag in der Sauna – seine Gattin war ausgeflogen. Davon versprach sich der Mann offenbar deutlich mehr als die neue Bekanntschaft.

Wie in Saunen üblich, hatten sich beide bereits entkleidet. Da konnte der knapp 70-Jährige nicht mehr an sich halten. Er fasste der Frau mit beiden Händen an die Brüste, legte eine Hand auf ihren Schambereich und versuchte, ihre Hand in Richtung seines Gliedes zu ziehen. Da löste sich die Schockstarre bei der Frau. Sie entriss ihm ihre Hand und fauchte ihn an: "Hör auf, verschwinde." Das tat der Pensionär dann auch.

Tat eingeräumt

Später wandte sich sein Opfer an die Hotelmanagerin, die ihr riet, den Vorfall anzuzeigen. Da der Angeklagte seinen Wohnsitz im Landkreis Neumarkt hat und sein Opfer Deutsche ist, stand er hier nun vor dem Schöffengericht unter Leitung von Amtsrichter Rainer Würth.

Sowohl er als auch Staatsanwalt Bernd Seitz hörten aus der Stellungnahme von Jürgen Mederer Erklärungsversuche für die Tat heraus und fragten nach. "Nein", so der Anwalt, das sei falsch rüber gekommen. Er habe nur die subjektive Sicht seines Mandanten schildern wollen. Der räume die Tat in vollem Umfang ein. So war es nicht nötig, die Zeugin zu vernehmen. Die hatte schon vor der Verhandlung Richter Würth gebeten, ihr die Aussage nach Möglichkeit zu ersparen. Sie wurde lediglich in den Gerichtssaal gebeten, weil der 70-Jährige sich bei ihr entschuldigen wollte. Das tat er auch, aber die Frau schüttelte nur den Kopf. Sie könne immer noch nicht in die Arbeit gehen, leide unter Schlaflosigkeit und Ängsten.

Gegen den Rat seines Verteidigers warf der Angeklagte ein, dass erst die Hotelmanagerin die Frau "narrisch" gemacht habe. Das merkte sich Bernd Seitz, der in seinem Plädoyer zwar das Geständnis würdigte, aber doch ein "aber" heraus gehört hatte. "Da werden‘s schau‘n", hatte Richter Würth den Pensionär schon zuvor auf deutliche Worte des Staatsanwalts und eine empfindliche Strafforderung vorbereitet.

Der Gesetzgeber, erläuterte Bernd Seitz, habe verschärfend festgelegt, dass bei Sexualdelikten das Verbrechen nicht erst bei der versuchten Vergewaltigung beginne, sondern der Begriff Vergehen schon bei der Nötigung nicht mehr angewendet werden dürfe. Das bedeutet auch Freiheitsstrafe für jeden, der sich ein Verhalten wie der 70-Jährige leistet.

Da es sich hier aber um einen minder schweren Fall gehandelt habe, reichten nach Ansicht des Staatsanwalts zehn Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Als spürbare Erinnerung und Mahnung solle der Angeklagte 2000 Euro an eine Frauenrechts-Organisation zahlen und 500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer.

Falsche Schlüsse gezogen

Jürgen Mederer hatte an der Argumentation des Staatsanwalts nichts auszusetzen, betonte aber, dass sein Mandant in einer für ihn verfänglichen Situation die falschen Schlüsse gezogen habe. Von Gewaltbereitschaft könne man kaum sprechen. Acht Monate Haft auf Bewährung sollten genügen.

Er habe gegen einen ungeschriebenen Ehrenkodex verstoßen, machte Rainer Würth dem Angeklagten zum Vorwurf. Sein Opfer sei in einem engen Raum nackt und wehrlos gewesen. Das habe er ausnutzen wollen. Allerdings unterstellte er dem 70-Jährigen nicht, dass er planvoll vorgegangen sei. Es habe sich wohl um eine spontane Tat gehandelt. Doch als er ihre Hand packte, habe er Gewalt angewendet, wenn auch im niedrigschwelligen Bereich. Nach Beratung Würths mit den beiden Schöffen blieb das Urteil mit neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung unter der Forderung des Staatsanwalts. Doch bei den Auflagen langte das Gremium kräftig hin: 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und 1000 Euro Schmerzensgeld für die Frau, die Monate später sichtlich unter dem Vorfall leide.


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