Unbeherrschter Faustschlag hatte heftiges Nachspiel

26.8.2014, 19:32 Uhr

Laut Anklageschrift hatte der 24-jährige Handwerker im Mai in einer Neumarkter Disko zunächst eine lautstarke verbale Auseinandersetzung mit einer jungen Frau. Ein unbeteiligter Dritter wollte die Frau schützen, trat einen Schritt vor und hatte schon die Faust des Angeklagten im Gesicht. Ein blaues Auge und ein Taubheitsgefühl im Kiefer, das nach Aussage des Opfers bis heute anhält, waren die Folge.

Diese Aktion rief den Türsteher auf den Plan, der den 24-Jährigen in den Schwitzkasten nahm und ihn zu Boden brachte, wo er ihn bis zum Eintreffen der Polizei „sicherte“, wie er es vor Gericht in seiner Zeugenaussage formulierte. Dieses Vorgehen begründete er damit, dass sich der junge Mann heftig gewehrt und ihn wüst beschimpft habe. Zudem habe er gedroht, ihn umzubringen. „Da nehme ich es nicht auf meine Kappe, den aufstehen zu lassen“, so der Sicherheitsmann.

Er habe sich so gewehrt, weil er eine alte Verletzung am Rücken habe, die bei falscher Belastung schwerwiegende Folgen haben könne – bis zur Querschnittslähmung, erklärte der Angeklagte sein Verhalten. Für die Rückenbeschwerden konnte sein Verteidiger ein ärztliches Attest vorlegen.

Obwohl er den Türsteher darauf aufmerksam gemacht habe, habe der nicht von ihm abgelassen, so der 24-Jährige. „Ich hatte einen Schmerzschock“, sagte er.

Vorsorglich entschuldigt

An den Faustschlag gegen den unbeteiligten Schlichter hingegen konnte sich der Angeklagte gar nicht mehr erinnern. Er hatte an diesem Abend zwar Alkohol getrunken, die Aussagen dahingehend variierten aber von „angetrunken bis stark angetrunken“. Vorsorglich entschuldigte sich der 24-Jährige aber während der Verhandlung bei seinem Opfer, falls er wirklich zugeschlagen haben sollte.

Als Grund für das aggressive Verhalten seines Mandanten brachte der Verteidiger noch familiäre Probleme ins Spiel, die nun aber geklärt seien. Nach einer kurzen Besprechung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde der 24-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Urteil einer vorangegangenen Verhandlung, bei der es ebenfalls um Körperverletzung gegangen war, wurde nicht mit einbezogen. Hier hatte sich der junge Mann eine Geldstrafe eingehandelt, an der er noch zahlt.

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