Unbelehrbarer Belgier will seinen Lappen nicht abgeben

14.1.2018, 08:36 Uhr

Da irre er sich gewaltig, versuchte Richter Rainer Würth dem alten Bekannten eindringlich, aber erfolglos klarzumachen. Die Fahrerlaubnis war diesem – wieder einmal – am 14. Juli letzten Jahres entzogen worden. Er war in einen Unfall verwickelt, an dem er aber keine Schuld trug. Pech gehabt.

Schon bei einer Gerichtsverhandlung wegen des gleichen Deliktes am 23. September 2014 hatte ihm Würth dringend geraten, seinen belgischen Führerschein beim Landratsamt abzugeben. Tat er nicht. Würth vermutete, dass er seither weiter fröhlich mit dem Pkw unterwegs gewesen sei. Doch im Juli hatte sich ihn das Schicksal herausgepickt.

Sieben Einträge im Bundeszentralregister

Der Angeklagte hat bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister. Fünf davon sind einschlägiger Natur. Alkohol scheint neben einer gewissen Sturköpfigkeit ein weiteres Problem zu sein. Einmal wurde er schon zu einer Entziehungskur eingewiesen.

Staatsanwältin Lisa Zitzmann fand, hier sei eine Freiheitsstrafe unerlässlich. Denn offenbar hätte der Beschuldigte die bisherigen Verurteilungen abgetan, als gingen sie ihn nichts an. Sie forderte in ihrem Plädoyer drei Monate Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnten; dazu eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro und eine Sperrfrist von einem Jahr. Vorher dürfe dem 56-Jährigen nicht erlaubt werden, einen deutschen Führerschein zu erwerben.

Damit hätte sich der Belgier anfreunden können, zumal er der festen Überzeugung ist, dass der Leiter der Führerscheinstelle am Landratsamt Neumarkt auf seiner Seite stehe. Mehrmals ließ er dessen Namen bedeutungsvoll fallen. Richter Würth teilte diese Zuversicht nicht. Er ist eher der Überzeugung, dass es für den Angeklagten nun erst mal vorbei sei mit einer deutschen Fahrerlaubnis.

An einer empfindlichen Stelle

In seinem Urteil packte der Richter den Belgier, der eine Erwerbsminderungsrente von rund 1400 Euro bezieht, an einer empfindlichen Stelle und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, zahlbar in 100-Euro-Monatsraten, und einer Sperrfrist von einem Jahr.

Wie es denn sei, wenn er in sein Heimatland zurückkehre, dürfe er dann wieder Auto fahren, wollte der Angeklagte wissen. Darauf ließ sich Richter Würth aber nicht ein. Was die belgischen Behörden tun, sei deren Sache. "Bei uns jedenfalls dürfen Sie sich vorläufig nicht mehr hinters Steuer setzen."


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