US-Militärpolizisten im Vorbeigehen übel angepöbelt

15.9.2016, 08:55 Uhr
Er hatte zu tief ins Bierglas geschaut und dann zwei amerikansiche Militärpolizisten beleidigt. Nicht so schlau.

© Tobias Hase/dpa Er hatte zu tief ins Bierglas geschaut und dann zwei amerikansiche Militärpolizisten beleidigt. Nicht so schlau.

So ein Deutscher, ein 19 Jahre alter Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, stand nun reumütig vor Jugendrichter Danny Schaller. Was er sich dabei gedacht habe, als er quasi Kollegen derartig beschimpfte, wollte der Richter wissen. Er wisse auch nicht, was da beim Parsberger Volksfest in ihn gefahren sei, meinte der Angeklagte. Vermutlich sei es die Wirkung von drei bis vier Maß Bier gewesen, die ihn dazu gebracht hatte, gegenüber zwei US-Militärpolizisten und zwei Parsberger Polizeibeamten im Vorbeigehen die Klappe unbotmäßig aufzureißen.

Er wisse es nicht mehr genau, sagte der 19-Jährige vor Gericht aus, weil er gewöhnlich Alkohol meide und den Abend nur noch in Bruchstücken in Erinnerung habe. Aber es sei wohl so gewesen, und er habe sich deswegen bei den Adressaten und deren deutschen Kollegen entschuldigt.

So eine Äußerung passe eigentlich gar nicht zu dem sonst ruhigen und wohl erzogenen jungen Mann, fand Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe. Dies deute aber auf gewisse Reiferückstände hin. Deshalb empfahl sie auch die Anwendung von Jugendrecht.

400 Euro an die CAH

Soweit kam es dann aber gar nicht mehr. Denn Staatsanwältin Barbara Pölloth verstand den leisen Wink von Richter Danny Schaller und schlug vor, nochmals Gnade vor Recht ergehen zu lassen und das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Wenn der junge Mann 400 Euro in vier Raten an die CAH gezahlt hat, ist die Sache gegessen.

Diese Lösung sei ungewöhnlich, sagte Schaller. Denn der Angeklagte, der derzeit für eine Prüfung lernt, die ihm es erlauben soll, sich in der Sicherheitsbranche selbstständig zu machen, hat bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister. Beide Verfahren waren eingestellt worden.

Dass das Gericht nun zum dritten Mal ein Auge zudrückt, habe er auch dem so genannten beschleunigten Verfahren zu verdanken. Denn die beleidigenden Worte fielen vor gerade Mal zwei Wochen, und der schnelle 400-Euro-Denkzettel sollte Wirkung zeigen.