Vergewaltigung in Neumarkt: Zwei junge Männer verurteilt

15.8.2017, 18:19 Uhr

Das Jugend-Schöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg hat Nasir H. (18) wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung, Hysein S. (19) wegen gemeinschaftlicher sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung (Namen geändert) verurteilt. Wären die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, wären zwei bis 15 Jahre Haft im Raum gestanden. "Da sehen Sie, welche Dimensionen ihre Tat nach deutschem Recht hat", redete der Richter ihnen ins Gewissen.

Die Angeklagten legten voll umfängliche Geständnisse ab. Dem Urteil war ein Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Gericht und Nebenklage vorausgegangen. Einen Großteil der Jugendstrafe werden die beiden Männer in einer Drogen-Entzugsklinik verbüßen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre und zehn Monate, die Verteidiger auf drei Jahre und sechs Monate Jugendhaft plädiert.

Der Übergriff ereignete sich an Neujahr 2017 in einer Neumarkter Asylbewerberunterkunft. Die Geschädigte Susanne M. (Name geändert), feierte in dieser Nacht mit einer Gruppe in einer Neumarkter Bar und konsumierte dabei erhebliche Mengen an Alkohol und Cannabis. Auch die Angeklagten feierten und konsumierten Alkohol und Cannabis – wohl jedoch in einer anderen Gruppe.

Wie Susanne M. schließlich in die Asylbewerberunterkunft in der Neumarkter Altstadt gelangte, konnte im Laufe des Verfahrens nicht geklärt werden. Sicher ist jedoch, dass Susanne M. sich dort laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in einem "schlafartigem Zustand" befunden haben muss.

K.O.-Tropfen verabreicht?

Möglicherweise wurden der Geschädigten K.O.-Tropfen verabreicht. Die beiden Afghanen jedenfalls nutzten die hilflose Situation der Frau aus: Sie zogen sie aus und vergingen sich an ihr. Infolge der Vergewaltigung litt Susanne M. einige Tage unter Schmerzen im Unterleib sowie unter psychischen Problemen.

Die Geschädigte selbst wurde aufgrund ihres psychischen Zustands unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Beide Angeklagte entschuldigten sich in ihrem letzten Wort bei ihr. Zuständig war in dem Verfahren das Jugend-Schöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg, weil aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Haftbefehl Anfang Januar 2017 von einem Haftrichter in Nürnberg erlassen worden war.

Aktualisiert am 15. August 2017 um 18.22 Uhr