Volltrunkener Mann gab spontan eine Ohrfeige aus

24.5.2012, 10:27 Uhr

Es war im Herbst vergangenen Jahres, als der Angeklagte Thomas M. (Name geändert) am Eingang einer Neumarkter Bar stand — volltrunken. Plötzlich geht er auf einen jungen Mann zu und verpasst dem völlig Verdutzten eine saftige Ohrfeige.

Nun fand die Gerichtsverhandlung unter dem Vorsitz von Amtsrichter Rainer Würth statt. Thomas M. zeigte sich geständig, da er sich wegen seines Alkoholkonsums nicht mehr daran erinnern könne — „aber es wird so gewesen sein“, sagt der Vorbestrafte.

Der Geschädigte bestätigte den Vorfall und gab an, dass es zuvor keinerlei Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben habe. Auch wollte er zuerst keine polizeiliche Aussage machen, da es sich für ihn nur um eine Lappalie handelt. Die aufgeplatzte Lippe ist verheilt, es sind keine Schäden geblieben.

Der Türsteher bezeugte auch den völlig grundlosen Tathergang. Beide Zeugen schilderten übereinstimmend, dass der Angeklagte keinen Anschein von Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkohol gemacht hat. Diese Aussagen waren für Würth beim Urteil mitentscheidend, da M. schon mehrere Vorstrafen — wie vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis — hatte und bei diesen auch Alkohol im Spiel war.

Die Anwältin plädierte für eine milde Bewährungsstrafe, da sich der Angeklagte reumütig zeigte und sein Alkoholproblem in Angriff nehme. Seit Anfang Februar lebe er abstinent, hat eine neue Freundin, wechselte den Freundeskreis und hält Abstand zu den entsprechenden Lokalitäten. Außerdem ist ein neuer Job für M. in Aussicht.



Im Gegensatz dazu sprach sich der Staatsanwalt für eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung aus: „Eine positive Sozialprognose ist nicht möglich“.

Wegen seinem schwerwiegenden Alkoholproblem hätte der Angeklagte schon spätestens seit seiner einschlägigen Vorstrafe in Therapie gehen müssen und seit dem letzten Vorfall sei genug Zeit dafür gewesen.

Würth verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Negativ legte er Thomas M. vor allem aus, dass es keinen Anlass zu der Ohrfeige gegeben hat und dass nach der letzten Körperverletzung keine Vorkehrungen getroffen worden waren, um solche Vorfälle zu verhindern — geschweige denn eine Therapie begonnen worden wäre. „Die Hoffnung auf Besserung stirbt zuletzt, allerdings gibt es dafür aktuell keine festen Anhaltspunkte“, so Würth zu seinem Strafmaß.

 

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