Von der eigenen Mutter geschlagen und eingesperrt

7.12.2017, 09:41 Uhr

Wegen der Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung und Freiheitsberaubung stand die 35 Jahre alte Frau vor dem Jugendschöffengericht Neumarkt unter Vorsitz von Richter Marcel Dumke.

Weil sie in allen Punkten geständig war und den drei Kindern, die inzwischen bei ihrer Tante leben, die Aussage in einer öffentlichen Verhandlung ersparte, kam sie mit einer Bewährungsstrafe davon. Pflichtverteidiger Georg Braun, die Nebenklägerin Elke Zipperer, Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Matthias Engelhardt und der Richter mit seinen Schöffen hatten sich in einem Verständigungsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit darauf geeinigt.

Es war ein Alptraum an Kindheit in den Jahren von 2008 bis 2013, so wie es der Staatsanwalt in der Seiten langen Anklageschrift schilderte. Schon mit sieben Jahren musste das Mädchen sich wie eine Erwachsene um den Haushalt kümmern. Sie musste kochen, putzen und die Windeln ihrer Brüder wechseln. Diese Vorwürfe waren aber das mit Abstand harmloseste, was das Gericht der offensichtlich mit der Kindererziehung hoffnungslos überforderten Frau vor-warf.

Nichtiger Anlass

Sie hatte ihren Jähzorn absolut nicht unter Kontrolle, rastete schon bei der geringsten Kleinigkeit aus. So wurden mehrere Fälle auflistet, in denen die Frau mit Messern und Scheren nach ihren Kindern warf - und oft auch traf. Vor allem das Mädchen trug Verletzungen davon, von denen heute noch Narben geblieben sind. Vermutlich nicht nur körperliche. Um die Wunden musste sich das Kind selbst kümmern, manchmal tat es dann doch auch die Mutter. Ein Arzt wurde nie hinzugezogen.

Sie sei damals in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen, versuchte die Angeklagte ihre Taten zu erklären, die für sie heute unentschuldbar seien. Sie täten ihr ungeheuer leid, sie möchte ihre Kinder um Verzeihung bitten und hoffe, eines Tages mit ihnen wieder normalen Kontakt zu haben. Dass das Zeit brauche, das sei ihr klar.

Die Attacken mit gefährlichen Wurfgeschossen geschahen oft aus nichtigstem Anlass. Als die Tochter ihren sechsten Geburtstag im Garten feierte und die Sachen nicht schnell genug ins Haus räumte, als es zu regnen begann, flog ein Messer. Als ein Sohn der Frau nicht rasch genug die Schuhe auszog, trat sie ihn heftig in die Waden.

Fenster abgedunkelt

Schlafen mussten die Kinder in einem Raum im Obergeschoss, dessen Fenster mit Folie abgedunkelt war. Die Fenstergriffe waren abgeschraubt, die Glühbirne aus der Lampe entfernt. Manchmal wurden die Kinder in diesem Raum auch eingesperrt. Vergeblich versuchten sie, Löcher in die Wand zu bohren. Die Mutter kleisterte sie immer wieder zu.

Bis weit über das Schulpflichtalter hinaus mussten die Buben und ihre Schwester Windeln tragen. Aufs Klo durften sie nicht. Sie hatten ihre Notdurft in einer Ecke des Kinderzimmers in einem Eimer zu verrichten.

2013 endete das Martyrium. Die Schwester der Angeklagten brachte die Sache schließlich mit dem Jugendamt ins Rollen. Inzwischen ist die 35-Jährige erneut Mutter geworden. Sie steht unter der Aufsicht des Jugendamtes und unter psychologischer Betreuung. Medikamentös sei sie gut eingestellt, versicherte sie und es gebe keine Probleme mit dem vierten Kind, einem Buben.

In dem Verständigungsgespräch hatte die Angeklagte ihren Pflichtverteidiger erklären lassen, dass sie in vollem Umfang geständig sein wolle, wenn sie nicht ins Gefängnis müsse.

Schmerzensgeld

Darauf gingen Gericht und Nebenklage ein. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werde. Außerdem muss die Angeklagte jedem der drei Kinder 2000 Euro bezahlen, womit auch das Schmerzensgeld abgegolten sei. Sie kann die 6000 Euro in Raten von 100 Euro abstottern.

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