Vorsicht: Resturlaub aus 2015 verfällt

26.12.2016, 11:06 Uhr
Vorsicht: Resturlaub aus 2015 verfällt

© Thilo Resenhoeft/dpa

Countdown beim Resturlaub: Bau-Beschäftigte im Landkreis Neumarkt, die noch alten Urlaub haben, müssen sich beeilen. „Wer noch Urlaubstage aus dem Jahr 2015 übrig hat, der sollte jetzt einen Antrag zum Resturlaub stellen“, empfiehlt die IG BAU Oberpfalz. Denn während Urlaubsansprüche aus 2016 noch ins nächste Jahr „mitgenommen“ werden können, verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr zum 31. Dezember völlig, erklärt der IG BAU-Bezirkschef Stefan Königsberger.

Antrag an Sozialkassen

Die IG BAU rät allen Bauleuten, einen Blick auf ihren „Urlaubskontoauszug“ zu werfen. Der jährliche Bescheid listet auf, wie viel Resturlaub aus den vergangenen beiden Jahren noch vorhanden ist. Der Antrag auf Entschädigung lässt sich bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) noch bis zum 31. Dezember online stellen: https://secure.soka-bau.de/anf.

Weitere Informationen zu Urlaubsfragen gibt es unter der kostenfreien Service-Nummer der SOKA-BAU: * (08 00) 1 00 08 81. Im Landkreis Neumarkt gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur rund 3480 Bau-Beschäftigte – vom Auszubildenden über den Zimmerer bis hin zur Büroangestellten im Bauunternehmen.

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