Wegen geklauter Weihnachtsdeko vor Amtsgericht Neumarkt

23.2.2019, 10:52 Uhr
Wegen geklauter Weihnachtsdeko vor Amtsgericht Neumarkt

© dpa/ Daniel Bockwoldt

Die Ehefrau des Angeklagten hatte zwar ein paar Zeilen geschrieben, die ließ Amtsrichter Rainer Würth nicht als Entschuldigung gelten. Auf Antrag von Staatsanwältin Lisa Rackl erließ er Haftbefehl. Dieser wurde von der Polizei auch umgehend vollzogen: Das Ehepaar wurde energisch aus den Federn geholt, da zunächst niemand die Tür öffnen wollte oder konnte.

Der 73-Jährige kam vorübergehend in die Arrestzelle der Polizeiinspektion Neumarkt, bis Amtsrichter Rainer Würth Zeit für ihn hatte. Das war dann am frühen Nachmittag der Fall. Er habe sich behandelt gefühlt wie ein Schwerverbrecher, klagte der Angeklagte, stieß aber auf wenig Mitgefühl.

Bereits am Vormittag hatte der Richter die beiden Zeuginnen befragt und anschließend entlassen. Demnach hatte der Angeklagte im Dezember in einem Supermarkt ganz normal eingekauft und beim Hinausgehen vor dem Geschäft angebotene Weihnachtsdekoration ohne zu bezahlen in seinen Trolley gesteckt.

Eine Kundin hatte den Diebstahl beobachtet und das Personal verständigt. Der Senior war gerade dabei, die Einkäufe in seinem Wagen zu verstauen, als er um eine Erklärung gebeten wurde. Er habe den Diebstahl auch sofort eingeräumt, sagte die Verkäuferin vor Gericht aus.

Doch nach einem Telefonat mit seiner Frau habe sich der Mann plötzlich bockbeinig angestellt. Die resolute Gemahlin habe später auch noch im Geschäft angerufen und gedroht, einen Anwalt einzuschalten, wenn gegen ihren Mann Anzeige erstattet würde – das hat natürlich nichts geholfen.

Vor Gericht, allein und ohne Frau, machte der 73-Jährige keine Sperenzchen und räumte den Tatvorwurf ein. Das Problem war weniger die geringe Beute, die überdies im Laden verblieben war, sondern die drei einschlägigen Einträge im Bundeszentralregister – allesamt aus den vergangenen Jahren, auch wenn es sich dabei nur um Strafbefehle gehandelt hatte.

Deshalb und wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung und eine Arbeitsauflage von 80 Stunden. Letzteres war angesichts des offensichtlich miserablen Gesundheitszustands des Angeklagten schon etwas verwegen.

Richter Würth warf der Kollegin einen etwas verwunderten Blick zu und entschied dann auf eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die kann der Rentner in Raten von 200 Euro monatlich abbezahlen.