Wegen Pistole Bewährungsstrafe kassiert

30.9.2016, 09:40 Uhr
Wegen Pistole Bewährungsstrafe kassiert

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Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe, ein Verstoß gegen Paragraf 52 des Waffengesetzes, lautete der Tatvorwurf, wegen dem sich der heute 65-Jährige vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten musste und am Ende schuldig gesprochen wurde.

Der Schuldspruch fiel verhältnismäßig milde aus, weil das Gericht dem Angeklagten abnahm, dass er die Pistole gefunden habe. Also fiel „unerlaubter Erwerb“ als Vorwurf schon einmal weg. Zudem gab es keinerlei Hinweise, dass der frühere Angestellte mit der Waffe Unfug oder noch Schlimmeres anstellen wollte.

Der Rentner, der seit Dezember in stationärer Behandlung ist, erschien mit seiner Betreuerin vor Gericht. Er hat gute Aussichten, demnächst die psychiatrische Klinik verlassen und eine eigene kleine Wohnung beziehen zu können. Daraus, dass die Pistole in seinem Besitz war, machte der Mann weder bei der polizeilichen Vernehmung noch vor Gericht einen Hehl: Er stehe zu der Straftat, die er als ziemliche Dummheit einstufte.

Er habe 2014, als er auf dem Weg nach Tschechien war, an einem Parkplatz angehalten, um kurz auszutreten. Dabei sei ihm ein Herrentaschentuch aufgefallen, in das die Waffe mit Munition eingewickelt war. Er habe den Fund eingesteckt und sei – weil er den Grenzübertritt dann doch gescheut hatte – gleich wieder nach Hause gefahren.

Thomas Leykam, der den etatmäßigen Staatsanwalt aus Nürnberg, der sich verfahren hatte, kurzfristig vertrat, nahm dem Angeklagten die Geschichte ab und beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf drei Jahre Bewährung. Denn das Bundeszentralregister des 65-Jährigen ist leer. Eine Geldauflage stellte er ins Ermessen des Gerichts.

Die passte Richter Rainer Würth der niedrigen Rente an: 400 Euro, die der Mann in Raten à 50 Euro bezahlen müsse. Bei der Freiheitsstrafe folgte Würth dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, verkürzte die Bewährungszeit aber auf zwei Jahre.

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