Wem galt das böse A-Wort am LGS-See?

18.4.2018, 12:12 Uhr
Wem galt das böse A-Wort am LGS-See?

© Rurik Schnackig

Aber so war es nicht. Einer der Retter legte sich mit den Polizisten an, die ebenfalls in den LGS-Park gerufen worden waren. Wegen Beleidigung stand er gestern vor Richter Rainer Würth. Mit dem Schimpfwort "A..." soll er die beiden Beamten am Ende eines überflüssigen Wortgefechts tituliert haben.

Das stimme so nicht, sagte der 21 Jahre alte Auszubildende. Es sei richtig, dass die Polizisten von ihm die Telefonnummer der Eltern des Mädchens erfragen wollten und dass er sich geweigert habe, sie rauszurücken. Er habe die Probleme gekannt, wegen denen sie diese Verzweiflungstat begangen habe. Er wollte nicht, dass die Eltern davon erführen.

Als ihn seine Kumpel aufforderten, sich nicht so anzustellen und den Beamten doch einfach die Nummer zu geben, sei er sauer geworden. Besonders auf einen, der immer auf dicke Hose mache und in der Situation einfach versagt habe. Den und seinen Helfer bei der Rettungstat habe er gemeint, als er beim Weggehen "A..." gesagt habe.

Der Spezl, der geholfen hatte, das Mädchen aus dem Wasser zu ziehen, sollte ihn mit seiner Aussage vor Gericht entlasten. Das versuchte er auch zunächst. Aber als ihn Richter Rainer Würth an seine Vernehmung bei der Polizei erinnerte und daran, dass er ganz schnell auch auf der Anklagebank landen könne, überlegte er es sich anders. Im Grund habe er, so sagte er bei der Polizei, gar nichts gehört. Er hatte an jenem Tag etwas mehr als eine Flasche Apfelkorn intus, so dass sich Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam nicht wunderte, dass das Gedächtnis ihn im Stich gelassen hatte.

Dafür hatte einer der Polizeibeamten den Vorfall noch ziemlich gut in Erinnerung. Er habe versucht, die Telefonnummer der Eltern zu erfragen, doch der Angeklagte habe sich beharrlich geweigert. Das verbale Hin und Her sei dann immer lauter und lebhafter geworden, und dann habe der 21-Jährige verkündet: "Euch sag ich gar nichts, ihr A..."

Geld- statt Haftstrafe

Das habe ihn sehr zornig gemacht: "Ich habe mir in meiner Zeit als Bereitschaftspolizist schon so einiges anhören müssen. Aber an diesem Tag waren wir ja wirklich nur da, um zu helfen." Die Beschimpfung habe er sehr übel genommen.

Der junge Mann, der an diesem Wintertag etwa 1,3 Promille Alkohol im Blut hatte, blieb bei seiner Darstellung. Wenn der Beamte das A-Wort auf sich bezogen habe, tue ihm das leid. Sein Verhältnis zu den Ordnungshütern ist nicht das beste, und er ist überzeugt, dass sie ihn auf dem Kieker hätten. Nicht ganz auszuschließen, denn der junge Mann hat bereits fünf Eintragungen im Bundeszentralregister, allerdings noch als Heranwachsender. Und er steht unter laufender Bewährung. Vor dem Erwachsenen-Gericht stand er zum ersten Mal.

Für den Staatsanwaltschaftsvertreter gab es keinen Zweifel an der Aussage des Polizisten. Die Einlassungen des Angeklagten wertete er als Ausflüchte. Und dann entschloss er sich, diesem einen gehörigen Schrecken einzujagen: Auf sechs Monate Haft ohne Bewährung lautete seine Forderung.

Die emotionale Ausnahmesituation und die Auswirkungen des Alkohols waren für Richter Rainer Würth die wesentlichen Gründe, milder zu urteilen. Er verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro, die der Lehrling in Raten von 100 Euro abbezahlen kann.