Widerwärtige Videos von sexuell missbrauchten Kindern

13.2.2019, 09:48 Uhr
Widerwärtige Videos von sexuell missbrauchten Kindern

© Rurik Schnackig

Am 1. Februar letzten Jahres war man dem Arbeitslosen auf die Schliche gekommen. Eine Wohnungsdurchsuchung förderte am 28. Februar dann das erschütternde Material zutage: Tausende von Bildern und hunderte von Videos, die auf diversen elektronischen Geräten abgespeichert waren. Sie zeigten Mädchen im Alter von drei bis maximal 13 Jahren und auch einige Buben, die Opfer sexueller Handlungen von Männern geworden waren, deren Gesichter man nicht erkennen konnte.

Das voll umfängliche Geständnis des Angeklagten, dem Markus Meier als Pflichtverteidiger zugeteilt worden war, ersparte es dem Gericht, sich noch ausführlicher mit den Bildern und Filmen auseinander zu setzen. Die Laptops, Smartphones und der USB-Stick, auf dem die Dateien abgespeichert waren, wurden eingezogen. Damit erklärte sich der 34-Jährige klugerweise einverstanden.

Markus Meier beleuchtete ein wenig die persönlichen Verhältnisse seines Mandanten. Der sei sehr introvertiert und wohne noch bei den Eltern. Die wüssten um seine verhängnisvollen Neigungen und wollten ihm helfen, davon los zu kommen. Das wolle er auch selbst und er habe sich bei verschiedenen Institutionen um eine Therapie beworben, weil er erkannt habe, dass er es allein nicht schaffen würde. Eine konkrete Zusage habe er noch nicht bekommen. Es hieß, wolle erst das Urteil abwarten.

Zu Therapie überredet

In seinem Plädoyer warf Leykam dem Angeklagten "nur noch" den Besitz von Kinderpornografie vor. Der Vorwurf der Verbreitung habe sich nicht erhärten lassen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Frage der Bewährung stelle sich nicht. Denn der 34-Jährige ist einschlägig vorbestraft.

Damals habe es sich nur um einen Strafbefehl gehandelt, erinnerte Meier. Heute stehe sein Mandant das erste Mal vor Gericht. Er, sagte Meier, sei der erste, dem sich der Angeklagte geöffnet habe. Es sei ihm auch gelungen, ihn mit einem "Tritt in den Arsch" dazu zu bringen, eine Therapie zu beantragen.

Das sei wichtig, denn dieses miese Geschäft laufe nur, wenn es Konsumenten gibt. Da müsse man ansetzen. In der Haft sei das nicht möglich. Meier bat um eine Bewährungsstrafe.

Die Einsicht, eine Therapie zu suchen, sei reichlich spät, nämlich erst vor ein paar Tagen, gekommen, fand Richter Rainer Würth. Er nehme ihm das nicht so recht ab. Auch er sah keinen Ansatz für eine Bewährung, blieb aber mit einem Jahr und drei Monaten Haft unter dem Antrag von Thomas Leykam.

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