„Wir bestehen auf der Sperrzone“

19.7.2014, 11:00 Uhr
„Wir bestehen auf der Sperrzone“

© Wolfgang Fellner

Das hat er bereits in die Stellungnahme des Amtes bezüglich der Windkraftkonzentrationszonen in Seubersdorf geschrieben. Das Amt mit Sitz in Hannover unterhält deutschlandweit Messstationen, die zwischen 1975 und 1980 gebaut worden sind. Damit werden zum einen Erdbeben aufgezeichnet, zum anderen messen die Anlagen tief unten in der Erde Bewegungen und Verwerfungen; nicht zuletzt überwacht die Bundesrepublik mit der gesamten Anlage auch Atombombentests rund um den Erdball.

Die Anlagen sind an ausgesuchte Orten gebaut: Weit ab von Bebauung und Gewerbe, weit ab von Bundesstraßen oder Eisenbahntrassen. Weil diese Schallwellen aussenden, die die empfindlichen Geräte aufzeichnen; die dabei andere Schwingungen überdecken und damit mindern. „Schmierschwingungen“ nennt der Fachmann das. Windkraftanlagen mit 200 Metern Höhe bewegen sich unter der unterschiedlichen Geschwindigkeit des Windes, der Rotor dreht sich — das alles löst Schwingungen aus, die an den Erdboden weiter gegeben werden.

„Wir haben nichts gewusst“

Im Bereich Berching ist eine Windkraftanlage in der Fünf-Kilometer-Schutzzone um eine dieser Anlagen gebaut worden. „Weil sich das Amt bei der Auslegung nicht gerührt hat und wir damals von der Anlage nichts wussten“, heißt es dazu im Neumarkter Landratsamt. Ärgerlich zwar, heißt es dazu in Hannover, aber anhand dieser Anlage habe man in der Folge die Beeinträchtigungen der Messungen erst richtig feststellen können. Konsequenz: „Wir bleiben bei unserem Radius von fünf Kilometern.“

Die Anlagen hatten nach Bekanntwerden ihrer Existenz schließlich auch Eingang in den bayerischen Windatlas gefunden; aus dieser Zeit stammt auch der Radius von drei Kilometern, auf den Bartsch nun zurück greift. Der Energieatlas sah dies als Ausschlussfläche vor, im Abstand von drei bis fünf Kilometern solle eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Daran will Bartsch einstweilen fest halten, denn, sagt er, die Forderung des Amtes habe keine gesetzlichen Grundlage.

Für die Seubersdorfer heißt das: Im schlimmsten Fall geht die Causa vor Gericht. Schließt sich das Gericht der Sichtweise von Bartsch an, ist alles gut; gibt es dem Bundesamt recht, muss die Planung auf neue Füße gestellt werden, weil das Laubholz, das die größte Fläche stellt, heraus fällt. Und um dann auf die erforderliche Fläche für Konzentrationszonen zu kommen, müsste am Mindestabstand von einem Kilometer geschraubt werden. Sollte das eintreten, können die Seubersdorfer tatsächlich nur noch auf 10 H hoffen, mit allen Unwägbarkeiten.

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