Wirt mit Baseballschläger oder Besenstiel verdroschen

22.10.2014, 12:14 Uhr
Wirt mit Baseballschläger oder Besenstiel verdroschen

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Bereits zum zweiten Mal saßen die beiden jungen Männer, 20 und 18 Jahre alt, wegen des gleichen Delikts vor dem Jugendrichter. Die erste Verhandlung im Juli dieses Jahres war vertagt worden, weil einer der beiden Angeklagten ohne Rechtsanwalt erschienen war, ihm aber ein Pflichtverteidiger zustand. Zum zweiten Verhandlungstermin waren sowohl die beiden Angeklagten mit ihren Anwälten als auch der Nebenkläger mit Anwalt und diverse Zeugen erschienen. Dass Richter Schaller trotzdem kein Urteil fällen konnte, lag an der langwierigen Beweisaufnahme. Die führte dazu, dass in dem gesteckten Zeitrahmen weder der Bericht der Jugendgerichtshilfe noch die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger gehört werden konnten.

Dabei hatten die beiden Angeklagten die Tat grundsätzlich schon von Anfang an eingeräumt. Beide hatten durch ihre Rechtsanwälte erklären lassen, dass sie an dem Abend im Mai 2013 in einer Rangelei den Kneipenwirt und dessen Bruder geschlagen hatten. Der Wirt war dabei an den Rippen verletzt worden, sein Bruder, der auch als Nebenkläger auftrat, hatte einen Zahn verloren, eine Platzwunde am Kinn und ein Schleudertrauma erlitten.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der jüngere der beiden Männer dem Wirt mit einem Baseballschläger einen Schlag in die Rippen versetzt hatte, der Ältere soll laut Anklage dem Bruder des Wirts mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen haben. Dem widersprachen beide Angeklagten. „Es stimmt schon, dass es zuerst eine verbale Auseinandersetzung mit dem Wirt gab, die dann eskaliert ist“, sagten sie. Bei der anschließenden Rangelei hätten sie aber weder mit Baseballschläger noch mit Schlagring zugeschlagen. Stattdessen hätten sie einen Besenstiel und ein Feuerzeug als „Waffe“ benutzt. Welche Version tatsächlich stimmt, konnte weder durch die Zeugenaussagen noch mit Hilfe von Videoaufnahmen aus der Überwachungskamera zweifelsfrei geklärt werden. Denn die Aufnahmen waren von extrem schlechter Qualität und das Gerangel befand sich zum Teil außerhalb des Sichtfeldes der Kamera.

Die Zeugen wiederum verstrickten sich in widersprüchliche Aussagen und ließen so an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln. Vom Richter darauf angesprochen, antworteten alle übereinstimmend: „Das Ganze ist ja schon fast eineinhalb Jahre her, da erinnert man sich eben nicht mehr an jedes Detail.“ Nächste Woche soll es ein Urteil geben.