Ziemlich beste Freunde kloppen sich am Oberen Markt

8.12.2016, 19:07 Uhr

Angeklagt am Amtsgericht Neumarkt war ein 45-Jähriger, der seinen früheren Freund mit der Faust auf die Nase geschlagen, ihn zu Boden geworfen und dort noch mehrmals mit der Faust malträtiert haben soll. Dabei habe er ihm gedroht ihn umzubringen, stand in der von Staatsanwältin Gliebe verlesenen Anklageschrift.

Das mit der Morddrohung war schnell vom Tisch, weil auch das 34-jährige Opfer der Schlägerei sich nun nicht mehr an solche Worte erinnern mochte. Blieb noch die vorsätzliche Körperverletzung. Für die konnte der Beschuldigte auch ein gewisses Maß an Verständnis erwarten. Der berühmte Tropfen hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Die beiden hatten vor etlichen Jahren einen gemeinsamen Heimaturlaub geplant. Doch der Bruder des Jüngeren war ins Koma gefallen. Der Urlaub platzte und eine Umbuchung scheiterte. Seitdem ist eine vermeintliche Rechnung über 300 Euro offen, die der 45-Jährige angeblich vom Reisebüro rückerstattet bekommen hat, was er vehement bestreitet.

Böse Gerüchte

Der 34-Jährige habe daraufhin stets, wenn er ihm über den Weg lief, voller Verachtung vor ihm ausgespuckt und unter den Bekannten böse Gerüchte verbreitet. Als er heuer am 1. September am Oberen Tor ostentativ wieder einen tief aus der Lunge holte, rastete der Taxi-Fahrer aus. Er wechselte abrupt die Spur, hielt seinen Wagen an und stellte das Lama durch das herunter gefahrene Seitenfenster zur Rede. Der Angesprochene meinte nur kühl, dass er keine Erlaubnis brauche, um zu tun, was er tun wolle.

Da rastete der andere aus und es kam zu der Auseinandersetzung, die der eine als Rangelei verharmloste, der andere als Prügelei dramatisierte. Die ärztlichen Attests sprachen allerdings von nur geringen Verletzungen. Kleinigkeiten, befand Rechtsanwalt Jürgen Loichinger, schmerzhafte Verletzungen die Staatsanwältin. Richter Rainer Würth konstatierte ein Stadt-Land-Gefälle in der Beurteilung nonverbaler Streitigkeiten.

Das bestätigte sich in der Forderung der Staatsanwältin, den rabiaten Taxifahrer zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Da der aber bisher eine reine Weste hat, könne die Haft auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zu den Kosten des Verfahrens sollte noch eine Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung kommen.

Sein Mandant wisse, dass er sich daneben benommen habe, sagte Jürgen Loichinger. Aber sechs Monate auf Bewährung sollten genügen. Es handle sich bei ihm sicherlich nicht um einen Schläger. Das sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen.

Ähnlich sah es auch Richter Rainer Würth, der überzeugt ist, dass es nicht nur einen Faustschlag an den Kopf gegeben hat. Und das sei immer eine hochgefährliche Sache. Auf der anderen Seite ist er auch sicher, dass das Opfer die zitierten Beleidigungen ausgesprochen hat, die den Geschlechtsverkehr mit nahen weiblichen Verwandten thematisiert haben sollen. Sein Urteil lautete auf sechs Monate Haft zur Bewährung zuzüglich der Geldauflage von 1000 Euro, die in zehn Raten abbezahlt werden kann.

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