Zweimal in zwei Wochen blau am Steuer

28.5.2017, 10:39 Uhr

Es ist schon fast ein Wunder, dass dem Familienvater dabei nicht mehr passiert ist. Denn schon nach dem ersten alkoholgetränkten Ausflug des Angeklagten hatte das Messgerät beim 49-Jährigen 1,73 Promille angezeigt. Bei Lupburg kam er dabei von der Straße ab und sein Pkw überschlug sich. Im Anschluss versuchte er, die Polizisten davon zu überzeugen, dass sein Neffe am Steuer gesessen habe. Dass das Fahrzeug außerdem nicht haftpflichtversichert und das Autokennzeichen unzulässig war, kam erschwerend hinzu. Schon zwei Wochen später hatte er erneut Alkohol im Blut, 1,22 Promille diesmal, als er auf der Staatsstraße 2234 in Parsberg mit seinem Fahrzeug die durchgezogene Linie überquerte. So geriet er auf die Gegenfahrbahn.

Im Gerichtssaal räumte der Angeklagte die Tat schnell ein. "Ich habe Mist gebaut", entschuldigte sich der Familienvater und erklärte, dass ihm familiäre und krankheitsbedingte Probleme einfach zu Kopf gestiegen seien. Sein schwerwiegendstes Problem, mahnte Staatsanwältin Laura Heinz, habe der 49-Jährige dabei jedoch außer Acht gelassen: Sein Alkoholkonsum sei der Punkt, an dem der Angeklagte zuerst arbeiten müsse.

Da er nach einem ähnlichen Vorfall im Sommer 2013 schon vorbelastet ist, käme selbst eine Bewährungsstrafe nur noch "mit viel Bauchweh" in Frage. Heinz forderte daher neben einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, dem Führerscheinentzug mindestens mit zweijähriger Sperrfrist und einer Geldstrafe von 1500 Euro auch die Weisung zur stationären Entgiftung und ärztlichen Behandlung der Alkoholabhängigkeit.

Richter Rainer Würth bestätigte die Forderungen der Staatsanwältin in seinem Urteil weitgehend, sah letztlich von einer Einweisung in die Entzugsklinik ab. Er macht dem Angeklagten jedoch auch klar: Wenn er sich seines Alkoholproblems nicht bald annehme, werde er beim nächsten Mal nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

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