Demo für Flüchtlingsrechte bleibt ohne erhofften Erfolg

4.10.2017, 12:51 Uhr
Verfehlen die Demonstration sowie ein offener Brief für integrative Ausbildung und Arbeit von Flüchtlingen ihre erhoffte Wirkung? Von ersten Reaktionen ist man im Unterstützerkreis Asyl zutiefst enttäuscht.

© Harald Munzinger Verfehlen die Demonstration sowie ein offener Brief für integrative Ausbildung und Arbeit von Flüchtlingen ihre erhoffte Wirkung? Von ersten Reaktionen ist man im Unterstützerkreis Asyl zutiefst enttäuscht.

Offensichtlich interessiere die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung das Schicksal junger Flüchtlinge nicht, die Ausbildung und Arbeit in Aussicht hätten, die ihnen aber verwehrt werde, stellt man im Unterstützerkreis fest, der aktuelle Fälle der Verweigerung integrativer Beschäftigung zum Anlass offenen Protestes genommen hatte. Über 200 Menschen gingen für die amtlich ignorierte 3+2-Regelung auf die Straße, die eine dreijähriger Ausbildung mit anschließender zweijähriger Beschäftigung auf die Straße, die auch über Unterzeichner eines offenen Briefes einforderten.

"Leider habe ich nicht den Eindruck, dass unsere Aktionen viel gebracht haben, der offene Brief wirklich gelesen wurde", stellt Monika Gaubitz. Schließlich werde nicht wirklich auf die Forderungen eingegangen". Es nütze wenig, vom Regierungspräsidenten oder Landrat dafür gelobt werde, "die jungen Asylbewerber bei ihren Bemühungen…zu unterstützen", wenn zugleich "unser Engagement mit Füßen getreten" werde, spricht reichlich Frust aus der Feststellung: "Das erhoffte Zugehen in der Frage des Ermessens ist ausgeblieben". Begründe sich doch das Vorgehen der Ämter allein auf deren Ermessen, alles Auslegungssache! Dass natürlich jeder Einzelfall geprüft werden müsse, wird im Unterstützerkreis nicht bezweifelt, wohl aber der Ermessenspielraum vermisst.

Antwort lässt auf sich warten

Landrat Helmut Weiß dankt den Unterstützern in einem Schreiben für ihren "wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen in unsere Gesellschaft“ und versichert, "dass die Ausländerbehörde im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim selbstverständlich nach den Vorgaben der von Ihnen genannten Gesetze - Bayerisches Integrationsgesetz und Integrationsgesetz des Bundes – arbeitet". Bei jeder zu treffenden Entscheidung über eine Beschäftigungs- oder Ausbildungserlaubnis im Rahmen des laufenden Asylverfahrens oder nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren würden sorgfältig alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Die Kriterien der Identitätsklärung und Anerkennungswahrscheinlichkeit spielten dabei eine besonders wichtige Rolle, so Weiß. Sinn und Notwendigkeit der Identitätsklärung dürften außer Frage stehen. Im Übrigen entstehe die Pflicht zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung bereits mit der Einreise in die Bundesrepublik. Die Anerkennungswahrscheinlichkeit berühre eine Grundfrage des Asyl- und Aufenthaltssystems. Nicht zuletzt gebe es für Beschäftigungsaufenthalte in Deutschland eigene aufenthaltsrechtliche Regelungen, sodass das Asylverfahren für die Prüfung des Schutzes vor Verfolgung freigehalten werden könne. Die Antwort des Bayerischen Innenministers lässt nach Auskunft seines persönlichen Referenten noch auf sich warten.

Weichen eingebaut

Dass in der Auseinandersetzung immer wieder der Begriff "Bleibeperspektive" auftauche, belegt für Monika Gaubitz den "Ausdruck der Unwissenheit der angeschriebenen Leute". Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband) bezieht dazu Stellung: "Das Label der ‚hohen‘ oder ‚geringen Bleibeperspektive‘ ist zum zentralen Instrument der Verweigerung von Teilhabechancen für Asylsuchende avanciert und führt zu einem Drei-Klassen-System von Geflüchteten". Anders als in der öffentlichen Debatte vermittelt, sei das Konstrukt keineswegs der objektiv festzulegende Ausgangspunkt für die sinnvolle Gewährung frühzeitiger Teilhabemöglichkeiten.

Vielmehr werde das Ziel verfolgt, "dass durch die Verweigerung von Teilhabechancen bestimmter Gruppen soll eine geringe Bleibeperspektive erst geschaffen werden. Integration und somit das Erreichen eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts sollen verhindert werden". Die Gesellschaft geht davon aus, dass "die Anspruchsduldung für die Ausbildung in Zukunft eine stichtagsunabhängige und ohne Voraufenthaltszeitengeltende Form der Bleiberechtsregelung darstellen" werde. So könnten aus geringen hohe Bleibeperspektiven werden, "Der Gesetzgeber selbst hat diese Weichen bewusst im Aufenthaltsrecht eingebaut. Und derselbe Gesetzgeber scheint momentan die Existenz genau dieser Weichen auszublenden".

Der Unterstützerkreis Asyl hat dafür im Landkreis eine ganze Reihe von Beispielen, Besonders betroffen sich Flüchtlinge aus Afghanistan, einem mutmaßlich sicheren Herkunftsland mit aktuell verstärkter internationaler Militärpräsenz, woraus die Behörden geringe Bleibeperspektiven ableiten.

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