Gastro-Internet-Pranger sofort abschaffen
10.1.2013, 17:34 UhrDie Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes, dass diese Einträge oftmals rechtswidrig seien, teilt inzwischen auch das Verwaltungsgericht München. Laut Mitteilung des Verbandsgeschäftsführers Frank-Ulrich John hat das Gericht in einer aktuellen Entscheidung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt, die Ergebnisse der Kontrollen ins Internet einzustellen, da dies mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit, in den Gewerbebetrieb und die allgemeine Handlungsfreiheit des Gastwirts darstelle.
Damit sehen sich die Verbandsspitze des Bayerischen Hotel- und Gaststättengewerbes und der mittelfränkische Bezirksvorsitzende Fritz Ebert aus Weimersheim in der Kritik bestätigt, dass es nicht angehen könne, einen einmaligen und sofort beseitigten Mangel für ein halbes Jahr „an den Pranger zu stellen“ und den Betrieb damit gar in den Ruin zu treiben (nn-online berichtete).
Eine Einschätzung, die von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern geteilt wird, die wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband die „ersatzlose Abschaffung des Internetprangers“ fordert.
Wir sind für Hygiene, aber gegen den Pranger“, bringt es DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl auf den Punkt und führt neben der juristischen Wertung noch ein weiteres Argument gegen die moderne Form des mittelalterlichen Strafinstruments Pranger an: „Es ist schlicht menschenunwürdig, was da mit den Betroffenen veranstaltet wird, es ist beschämend und steht in keinem Verhältnis“.
Wo die Hygiene im Argen liege, fordert wie Brandl auch Bezirksvorsitzender Fritz Ebert, dass nach geltendem Gesetz vor Ort gehandelt wird, wenn nötig, bis zur sofortigen Schließung des Betriebes. Das ist verantwortungsbewusster Verbraucherschutz.“ Brandls Fazit: „Wer einen Pranger als geeignete Strafe ansieht, hat für mich jegliche moralische Justierung verloren.“
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