Hinweis zum Holzrücken
15.1.2019, 15:17 UhrDarunter fällt auch das Halten am Straßenrand mit Traktoren oder Holzerntemaschinen oder Arbeiten mit dem Holzgreifer vom Straßenrand aus. "Um Gefahrensituationen zu vermeiden müssen zum Beispiel Verkehrsschilder aufgestellt werden," so der Hinweis aus dem Landratsamt.
Bei Gemeindestraßen nimmt die jeweilige Gemeindeverwaltung die Anträge entgegen. Bei Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist das Landratsamt für Genehmigungen zuständig.
Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen steht unter www.kreis-nea.de > Formulare > S ("Straßenverkehrsbehörde") bereit. Bei Fragen gibt Helmut Brandt von der Tiefbauverwaltung, Tel. 09161 92-4504 gerne Auskünfte.
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