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Nachdem der Mann an einer Schießbude nicht die gewünschte Trefferanzahl erzielt hatte, beleidigte er nach Polizeiangaben zunächst die Schaustellerin und bedrohte sie im weiteren Verlauf mit einem ausgeklappten Taschenmesser.
Die herbeigerufene Polizei erteilte dem renitenten Kirchweihbesucher einen Platzverweis und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung ein.
Außerdem muss sich der Mann wegen eines waffenrechtlichen Verstoßes verantworten, weil auch das Führen von Hieb- und Stoßwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten ist.
In unserer hektischen Zeit kommt das Nachdenken oft zu kurz.
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