NSU-Prozess: Mutter und Oma besuchten Zschäpe im Gefängnis

27.9.2014, 14:41 Uhr
Annerose A., die Mutter von NSU-Terroristin Beate Zschäpe, hatte im Prozess Ende November die Aussage verweigert.

© Marc Müller (dpa) Annerose A., die Mutter von NSU-Terroristin Beate Zschäpe, hatte im Prozess Ende November die Aussage verweigert.

Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe hatte in der Untersuchungshaft vor kurzem Besuch von ihrer Mutter und ihrer betagten Großmutter. Nach dpa-Informationen reisten die beiden Damen Ende August an, um Tochter beziehungsweise Enkelin in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zu besuchen. Die Oma gilt als wichtigste Bezugsperson in der Kindheit und Jugend Zschäpes.

Die Bundesanwaltschaft hatte demnach keine Bedenken gegen den Besuch. Untersagt waren aber „verfahrensbezogene Gespräche“, zudem wurde eine „Einzelüberwachung“ angeordnet. Das geht aus einem Vermerk des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) hervor, der der dpa vorliegt. Insgesamt waren zwei Besuche mit einer Dauer von jeweils zwei Stunden eingeplant worden. Zschäpes Mutter hatte den Besuch bei ihrer Tochter bereits Anfang August über das Bundeskriminalamt (BKA) angemeldet.

Es war mindestens das zweite Mal, dass Zschäpe Besuch von ihrer Mutter und ihrer Großmutter bekam: Im Winter habe es schon einmal einen solchen Besuch gegeben, hieß es in informierten Kreisen. Das Verhältnis Zschäpes zu ihrer Mutter galt grundsätzlich als schwierig. In Vernehmungsprotokollen war von einem Zerwürfnis die Rede. Dagegen soll sie zu ihrer Großmutter eine sehr enge Bindung gehabt und sich selbst einmal als „Omakind“ bezeichnet haben.

Im NSU-Prozess hatte die Mutter der Hauptangeklagten die Aussage verweigert. Die Großmutter war eigentlich für den Juli als Zeugin geladen gewesen. Sie hatte sich aber krankgemeldet und ein Attest vorgelegt. Dass die Großmutter noch einmal geladen wird, hatte eine Gerichtssprecherin damals als eher unwahrscheinlich bezeichnet. Die Frau habe bereits angekündigt, sie wolle zur Sache nichts aussagen. Als Familienangehörige der Angeklagten hat sie dazu auch das Recht.

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“, dem Zschäpe und zwei Komplizen – Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – angehört haben sollen, werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt. Der Prozess gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte hatte im Mai 2013 begonnen.

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