NSU-Prozess: Rätsel um möglichen weiteren Anschlag in Nürnberg

12.6.2013, 16:10 Uhr
NSU-Prozess: Rätsel um möglichen weiteren Anschlag in Nürnberg

© Peter Kneffel/dpa

Er habe für Abklärungen im Hinblick auf das „Stichwort Taschenlampe“ Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Diese solle nun die Umstände abklären, gegebenenfalls Vernehmungen durchführen und dem Gericht die nötigen Akten zur Verfügung stellen. Zuvor hatte der Angeklagte Carsten S. über einen 1999 mit einer umgebauten Taschenlampe versuchten Bombenanschlag in der Nürnberger Südstadt berichtet.
 
Inzwischen verdichten sich Spekulationen, die Äußerungen könnten sich auf den Rohrbombenanschlag auf eine von einem türkischstämmigen Migranten betriebene Kneipe in Nürnberg bezogen haben. Dabei entdeckte ein 18-jähriger Mitarbeiter der Gaststätte damals beim Toilettenputzen einen Gegenstand, den er für eine Taschenlampe hielt. Als er sie anschalten wollte, kam es zur Explosion. Der Mann erlitt Verletzungen am Oberkörper, im  Gesicht und den Armen. Nach kurzer Zeit habe er aber das Krankenhaus verlassen können.

Das Landeskriminalamt sah damals keinen Hinweis auf einen möglichen ausländerfeindlichen Hintergrund. Wie bei anderen NSU-Verbrechen wurde offenbar zeitweise in Richtung Schutzgeld-Kriminalität ermittelt. Nach dpa-Informationen gehört der Rohrbombenanschlag nicht zu den Fällen, die dem Bundeskriminalamt (BKA) im Vorjahr zur Prüfung auf eine mögliche Beteiligung der NSU-Terroristen vorgelegt wurden.

„Wir versuchen zu verifizieren, um welche Tat es sich handeln könnte“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Mittwoch. „Wir konzentrieren uns dabei derzeit vor allem auf den Fall in Nürnberg.“ Beim Bayerischen Landeskriminalamt, das damals mit dem Fall befasst war, liefen die Recherchen auf Hochtouren. „Wir sind dabei, den zugrundeliegenden Sachverhalt aufzuklären“, sagte ein Sprecher.

Carsten S. belastet Wohlleben

Carsten S. wurde am Mittwoch erneut stundenlang vernommen. Der 33-jährige Szene-Aussteiger belastete den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Der Ex-NPD-Funktionär, der Ehefrau und zwei Töchter hat, ist wie Carsten S. wegen Beihilfe zu neun Morden an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft angeklagt. Carsten S. hat zugegeben, die Waffe besorgt zu haben, mit der diese Morde wahrscheinlich verübt wurden; Wohlleben soll an dem Waffenkauf beteiligt gewesen sein.

Warum Carsten S. erst jetzt über den möglichen Anschlag in Nürnberg berichtet habe, fragte der Vorsitzende Richter Götzl. „Es geht mir speziell darum, was es mit Herrn Wohlleben auf sich hat“, fügte er hinzu. „Ich habe angenommen, ich nehme den Kindern den Vater mit meinen Aussagen“, antwortete Carsten S.

S. bekräftigte im Prozess seine Aussage, wonach ihm entweder das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos 1999 von einer Taschenlampe berichtet hätten. „Die sagten irgendwas mit Taschenlampe in Geschäft gestellt, und das hat nicht geklappt“, sagte S.. Ihm sei  erst nach dem Treffen mit den beiden bewusst geworden, dass die Aussage sich auf einen möglichen Anschlag bezogen haben könnte.

S. hatte am Dienstag sein erstes Geständnis um die Angaben zu dem möglichen Bombenanschlag ergänzt. Außerdem berichtete er, Böhnhardt oder Mundlos hätten in einem Telefonat gegenüber dem ebenfalls angeklagten Ralf  Wohlleben berichtet, einen Mann  angeschossen zu haben. Dass er diese Aussagen ursprünglich nicht gesagt hatte, begründete S. damit, dass er Wohlleben habe schützen wollen.

Die Verhandlung hatte am Mittwochvormittag erst mit knapp eineinhalbstündiger Verzögerung begonnen. Einer der Angeklagten sei „unpässlich“, begründete eine Gerichtsmitarbeiterin die Verzögerung. Spekulationen, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe Probleme hatte, wurden nicht bestätigt. Die Bundesanwaltschaft legt Zschäpe Mittäterschaft bei allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zur Last.

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