NSU-Prozess: Wohlleben scheitert mit Befangenheitsantrag

28.1.2016, 09:22 Uhr
Ralf Wohlleben ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen den Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, gescheitert. Drei Richter des Münchner Staatsschutzsenates lehnten seinen Antrag als unbegründet ab.

© dpa Ralf Wohlleben ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen den Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, gescheitert. Drei Richter des Münchner Staatsschutzsenates lehnten seinen Antrag als unbegründet ab.

Wohllebens Antrag sei "unbegründet", urteilten drei andere Richter des Münchner Staatsschutzsenats, vor dem sich Wohlleben seit bald drei Jahren verantworten muss. Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die "Ceska"-Pistole beschafft, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen Motiven neun Menschen erschossen haben sollen. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die einzige Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe.

In ihrer Begründung schreiben die Richter, ihr Kollege Götzl habe in einem Wortgefecht mit einem der Verteidiger Wohllebens keineswegs dessen "rechtliches Gehör" eingeschränkt. Diesen Vorwurf hatte Wohlleben erhoben. Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Wegen des Befangenheitsantrags hatte das Gericht die drei Verhandlungstage dieser Woche im NSU-Prozess abgesagt. Kommende Woche soll das Verfahren fortgesetzt werden.