NSU-Prozess: Zschäpe begründet Anwalts-Zerwürfnis

19.7.2014, 16:31 Uhr
Beate Zschäpe hat eine Erklärung abgegeben, warum sie in ihre Pflichtverteidiger kein Vertrauen mehr hat.

© dpa Beate Zschäpe hat eine Erklärung abgegeben, warum sie in ihre Pflichtverteidiger kein Vertrauen mehr hat.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat die vom Oberlandesgericht München geforderte Begründung für ihren Wunsch nach einem Wechsel ihrer Pflichtverteidiger abgegeben. Nach Informationen mehrerer Medien ging am Freitag ein entsprechendes Schreiben beim OLG und bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein. Sprecherinnen in München und Karlsruhe wollten das am Samstag nicht offiziell bestätigen, „aber auch nicht dementieren“. Sie kündigten an, an diesem Montag werde es Erklärungen geben.

Einer der Zschäpe-Anwälte, Wolfgang Stahl, lehnte auf dpa-Anfrage eine Stellungnahme ab, weil der Vorgang „den Kern des Mandatsverhältnisses“ betreffe. Vor der Entscheidung über Zschäpes Antrag wird das Gericht auch hören, wie sich die Anwälte zu möglichen Vorwürfen äußern.

Bei dem Schreiben Zschäpes soll es sich „nur um eine äußerst knappe, wenig substantiierte Stellungnahme handeln“, berichtete „Spiegel Online“. Detaillierte Vorwürfe, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwaltsteam schließen ließen, seien darin nicht zu lesen.

Nach Informationen des Nachrichtenmagagzins „Focus“ kritisiert Zschäpe die Verhandlungsführung ihrer drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Von der bisher durchgehaltenen Strategie, keine Aussagen zu den Tatvorwürfen zu machen, sei nicht die Rede.

Der Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag) berichtete unter Berufung auf unbestätigte Informationen von Münchner Justizkreisen, dass ein Anwalt Zschäpe geholfen habe, die Stellungnahme zu formulieren. Mutmaßlich sei psychische Erschöpfung der Anlass gewesen, ihren Verteidigern das Vertrauen zu entziehen.

Der Prozess wird wohl am kommenden Dienstag fortgesetzt

Der Prozess wird „nach derzeitigem Planungsstand“ am kommenden Dienstag fortgesetzt. Eines der Themen wird das Feuer sein, mit dem Zschäpe nach dem Auffliegen des NSU-Trios die Fluchtwohnung in Zwickau zerstört haben soll. Sie habe dabei den Tod ihrer damals 89 Jahre alten Nachbarin „billigend in Kauf genommen“, heißt es in der Anklage. Auf der Ladungsliste, die das OLG am Freitagnachmittag verschickte, findet sich als Zeuge ein Zwickauer Amtsrichter, der die frühere Nachbarin in ihrem heutigen Domizil in einem Altenpflegeheim vernehmen sollte.

Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch überraschend ihren drei Pflichtverteidigern das Vertrauen entzogen. Daraufhin war spekuliert worden, sie wolle sich entgegen der bisherigen Verteidigungsstrategie doch vor Gericht zu einzelnen Anklagepunkten äußern. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird für zehn Morde verantwortlich gemacht.

Der Anwalt Mehmet Daimagüler, der die Schwester eines NSU-Mordopfers aus Nürnberg vertritt, forderte Zschäpe auf, ihr Schweigen zu brechen. Eine Aussage sei in ihrem eigenen Interesse, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag). „Ich hoffe und rechne auch damit, dass sie aussagt. Denn so kann es ja nicht weitergehen.“

Der Artikel wurde am 19. Juli um 16.31 Uhr aktualisiert.

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