NSU-Prozess: Zschäpes Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

6.6.2018, 17:01 Uhr
NSU-Prozess:  Zschäpes Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

© Matthias Schrader/AP Pool/dpa

Zschäpe habe Beweise vernichten wollen, keinesfalls aber Menschen gefährden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München am Mittwoch. Im NSU-Prozess hat der Pflichtverteidiger den Vorwurf des versuchten Mordes bei der Brandstiftung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau so zurückgewiesen. 

Zschäpe hatte am 4. November 2011 Benzin in der Wohnung ausgeleert und angezündet. Sie habe damit ein Versprechen eingelöst, sagte Heer. Kurz vorher hatte sie mitbekommen, dass ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach das Leben genommen hatten.

Die Explosion habe Zschäpe überrascht, führte Heer weiter aus. Sie habe nicht damit gerechnet, dass sich das Benzin in der Luft zu einem explosiven Gasgemisch verflüchtigte, so dass die Wohnung regelrecht auseinander flog. Sie habe außerdem vorher nachgesehen, dass sich niemand sonst im Haus befinde. Am Dienstag forderte Heer die sofortige Freilassung Zschäpes und eine Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge.