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45-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Übergriff bei einem Waldspaziergang - 31.01.2013 18:56 Uhr

Nürnberg  - Ein 45 Jahre alter Nürnberger berührte einen kleinen Jungen zwei Mal im Intimbereich. Nun wurde er zu eineinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Sowohl die Freiheitsstrafe als auch eine Unterbringung, die die Jugendkammer des Landgerichts am Donnerstag anordnete, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Jochen K. (Name geändert) arbeitet seit vielen Jahren als Autowäscher in einer KfZ-Werkstatt im Nürnberger Südosten. Dort lernte er auch einen Jungen aus der Nachbarschaft kennen. Als ihn der Zweitklässler in der Waschhalle besuchte, bot er dem Kind an, ihm einen Euro zu geben, wenn er seine Hose nach unten zieht. Das tat der Junge auch und Jochen K. fingerte darauf hin am Geschlechtsteil des Achtjährigen herum.

Einige Jahre später, im Sommer 2010, überredete er den Nachbarsjungen zu einem Waldspaziergang. Auch hier forderte er den mittlerweile 13-Jährigen auf, die Hose herunterzuziehen. Aus Angst gehorchte der Bub. Und auch diesmal berührte Jochen K. den Schüler im Intimbereich.

Ans Licht kam die Tat, weil Passanten, die die beiden im Wald beobachtet hatten, die Lehrerin des Jungen informierten. Diese schaltete die Eltern ein, die wiederum zur Polizei gingen.

Jochen K. gab die beiden Missbrauchsfälle gestern zu und ersparte so seinem Opfer einen Auftritt im Zeugenstand. Über seinen Verteidiger Michael Spengler ließ er eine Erklärung verlesen, in der er alle Vorwürfe einräumte.

Eine Vernehmung des 45-Jährigen gestaltete sich gestern als schwierig, denn der Nürnberger ist intellektuell sehr eingeschränkt. Außerdem leidet er seit einem Fahrradunfall in seiner Kindheit, bei dem er sich ein Schädelhirntrauma zuzog, an einer hirnorganischen Persönlichkeitsveränderung.

Ein psychiatrischer Gutachter ging am Donnerstag davon aus, das Jochen K. trotz seiner Einschränkungen versteht, dass er eine Straftat begangen hat. Generell sei es möglich, dass der 45-Jährige wieder ein Kind missbraucht. Durch seinen festen Arbeitsplatz und die Einbindung in seine Familie mache der behinderte Mann derzeit einen sehr stabilen Eindruck. Würde er aus den festen Strukturen gerissen, sei die Wiederholungsgefahr sicherlich höher, so der Gutachter.

Das Gericht setzte die Haftstrafe und die Unterbringung deshalb auf Bewährung aus. Jochen K. kann in seiner festen Tagesstruktur bleiben, muss aber mit einem Bewährungshelfer und einem Therapeuten zusammenarbeiten. Tut er das nicht oder versucht er wieder Minderjährige zu berühren, muss er wohl auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. 

cg


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