53-Jähriger hortete Tausende Kinderpornos: Ein Jahr Gefängnis

20.7.2014, 06:00 Uhr
Die Anklageschrift ist nichts für zartbesaitete Gemüter: Über 1200 Bilder und Videos, die Mädchen beim Oral- oder Geschlechtsverkehr mit Männern zeigen, lud sich der Angeklagte Rudi B. aus dem Internet auf sein Handy und seinen Computer.

© dpa Die Anklageschrift ist nichts für zartbesaitete Gemüter: Über 1200 Bilder und Videos, die Mädchen beim Oral- oder Geschlechtsverkehr mit Männern zeigen, lud sich der Angeklagte Rudi B. aus dem Internet auf sein Handy und seinen Computer.

Die Anklageschrift ist nichts für zartbesaitete Gemüter: Über 1200 Bilder und Videos, die Mädchen beim Oral- oder Geschlechtsverkehr mit Männern zeigen, lud sich der Angeklagte Rudi B. aus dem Internet auf sein Handy und seinen Computer. Darunter sind auch Aufnahmen, die Kinder unter sechs Jahren zeigen.

Rudi B. sitzt derzeit wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis und wird von zwei Beamten in den Gerichtssaal gebracht. Gleich zu Beginn der Verhandlung legt der Gabelstaplerfahrer ein Geständnis ab. „Es hat mich selbst sehr belastet, dass ich das Zeug besessen habe“, sagt der schmächtige Mann aus. Schon länger sei er in Therapie, doch erst nach dem Fund habe er mit seiner Therapeutin über die Sache sprechen können.

Bereits 25 Jahre seines Lebens musste Rudi B. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Sicherheitsverwahrung verbringen. Erst vor zwei Jahren wurde er entlassen. Der 53-Jährige flehte die Richterin an, ihm noch eine Chance zu geben. „Wenn ich wieder ins Gefängnis muss, verliere ich meine Wohnung.“ Bei seinem Plädoyer fordert der Staatsanwalt wegen des „besonders verwerflichen Materials“ und der Menge an Bildern eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten Haft.

Richterin Jana Nojack verurteilte Rudi B. wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Zu seinen Gunsten wertete sie, dass er sich geständig zeigte. „Sie haben uns damit erspart, diese Bilddateien ansehen zu müssen.“

Eine Bewährungsstrafe komme aber nicht infrage. „Sie sind nach der Sicherheitsverwahrung sehr schnell wieder rückfällig geworden.“ Dass er nun seine Wohnung verliere, habe sich der Angeklagte selbst zuzuschreiben. Am Ende redete Richterin Nojack Rudi B. noch einmal ins Gewissen: „Sie unterstützen die, die diese Bilder anfertigen. Wenn es für solchen Dreck keinen Markt gebe, würde er nicht hergestellt.“

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