A73-Ausbau: Autobahndirektion lehnt alle Einwände ab

15.1.2017, 06:00 Uhr
Noch sind es "nur" vier, irgendwann aber sollen auf der Autobahn 73 im Bereich der Ausfahrten Königshof, Hafen oder Messe Autos und Lkw auf sechs Spuren fahren können. Anwohner sowie der Bürgerverein Siedlungen Süd haben Bedenken, ob und wie der Lärmschutz dann gewährleistet werden kann.

© Foto: André De Geare Noch sind es "nur" vier, irgendwann aber sollen auf der Autobahn 73 im Bereich der Ausfahrten Königshof, Hafen oder Messe Autos und Lkw auf sechs Spuren fahren können. Anwohner sowie der Bürgerverein Siedlungen Süd haben Bedenken, ob und wie der Lärmschutz dann gewährleistet werden kann.

Das hatte man sich seitens des Bürgervereins Siedlungen Süd definitiv anders vorgestellt. Dass der sechsspurige Ausbau der Autobahn A73, unter anderem vorbei an den Ausfahrten Messe, Königshof und Hafen, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgervereins liegen, kommen wird, steht längst außer Frage. Sogar SPD und CSU hatten sich für eine gemeinsame Lösung des Problems stark gemacht.

Fraglich ist jedoch noch, was getan werden kann und muss, um die Anwohner, die hinter dem vielbefahrenen Autobahnabschnitt wohnen, bestmöglich zu schützen. Das Stichwort lautet in diesem Fall vor allem Lärmschutz - und die Liste mit Forderungen des Bürgervereins, die diesen gewährleisten sollen, war lang. Im Rahmen des von der Autobahndirektion Nordbayern gestarteten Planfeststellungsverfahrens reichte der Bürgerverein eben jene lange Liste bei der zuständigen Stelle ein.

Wall statt Asphalt

Nun kam die Antwort: "Die Stellungnahme der Autobahndirektion ist ablehnend zu den Einwänden", fasst es Albrecht Kippes, Vorsitzender des Bürgervereins, zusammen. Der Bürgerverein wollte etwa, dass der bestehende Lärmschutzwall auf der gesamten Strecke des Autobahnabschnitts noch weiter erhöht wird, verzichten würde man dafür auf einen lärmmindernden Asphalt - diesen zusätzlich aber natürlich begrüßen.

Die Autobahndirektion schreibt dazu in einer Stellungnahme, die auch dem Stadtanzeiger vorliegt: "Wir haben untersucht, ob sich zum Beispiel mit einer durchgängigen Erhöhung sämtlicher vorhandener Wälle um drei Meter ein bezüglich der Planfeststellungslösung adäquater Lärmschutz erzielen ließe. Dies ist nicht der Fall." Die Planfeststellungslösung der Autobahndirektion sieht nur den lärmmindernden Asphalt vor.

Des Weiteren forderte der Bürgerverein eine Verlängerung des Lärmschutzes in Richtung Münchener Straße, da "aufgrund der Auffahrt mit hohem Beschleunigungslärm zu rechnen ist, der ungehindert in die Siedlung eindringt". Dort gibt es bislang gar keinen Schutz - der ist laut Autobahndirektion auch nicht notwendig.

"Das der Planfeststellung zugrunde liegende Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass die maßgeblichen Lärmemissionsgrenzwerte vollständig eingehalten werden können." Die Bundesstraßenverwaltung könne deshalb Maßnahmen, die darüber hinausgehen, nicht finanzieren, so die Stellungnahme der Behörde, die übrigens auch ein Tempolimit auf 80 Kilometer pro Stunde ablehnt. Auch in Sachen Verkehrsaufkommen und -prognose ist man sich uneins.

Erörterungstermin steht

Etwas mehr Einigkeit könnte der kommende Woche stattfindende Erörterungstermin der Regierung von Mittelfranken bringen, bei dem unter anderem zu den Einwänden des Bürgervereins und einzelner Anwohner sowie zu den Gründen ihrer Ablehnung Stellung genommen werden soll. Der Bürgerverein überlegt nun sogar, sich dort anwaltlich vertreten zu lassen.

Zudem hofft Albrecht Kippes auf Unterstützung aus der Politik: "Da die Stadt, die ortsansässigen Stadträte und die örtlich zuständigen Land- und Bundestagsabgeordneten die Forderungen des Bürgervereins unterstützen, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass sich politisch noch etwas bewegen lässt."

Der Erörterungstermin findet am Dienstag, 17. Januar, um 9.30 Uhr im Gesellschaftshaus in der Gartenstadt, Buchenschlag 1, statt. An diesem Termin teilnehmen darf jeder Bürger, dessen Belange durch das Bauvorhaben direkt berührt sind. Alle Teilnehmer des Erörterungstermins müssen außerdem einen gültigen Ausweis vorzeigen können.

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