Abtreibungsmittel im Dessert: Fall wird erneut aufgerollt

25.10.2016, 13:36 Uhr

Rückblick: Harry H. (Namen der Betroffenen geändert) hatte, das gibt er zu und nennt es selbst den "schlimmsten Fehler seines Lebens", am 21.  März 2015 seine damalige Freundin Nora M. besucht und ihr eine Mokkacreme, versetzt mit der Abtreibungspille Mifegyne, serviert. Das Medikament hatte er in Tschechien besorgt. Nora rief am Abend, geplagt von Krämpfen, den Rettungsdienst. Sie erlitt einen Abgang, und zu allem Überfluss machte H. gleich darauf auch noch per Textnachricht aufs Handy mit ihr Schluss.

Weil in ihr der Verdacht  keimte, dass mit der Mokkacreme etwas nicht stimmte,  ließ sie sich Blut nehmen, Mifegyne wurde nachgewiesen. Später war vor dem Amtsgericht davon die Rede, dass er ihr bereits vorher mehrmals Mifegyne ins Essen mischte.

Den "größten Fehler seines Lebens" habe er gemacht, ließ Harry H. in erster Instanz über seinen Anwalt vortragen, er "wünschte, er könne die Tat ungeschehen machen". Weil er weiß, dass dies nicht geht, nahm er einen Kredit auf und bot der Frau bereits im Vorfeld des ersten Prozesses am Amtsgericht 11.000 Euro an. Geld, dass Nora M. allerdings nicht annehmen wollte.

Tat unter Tränen gestanden

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Im Amtsgericht war zu hören, dass Harry H.s Mutter, selbst Ärztin, angeblich drohte, den Sohn angesichts der ungewollten Vaterschaft zu enterben, die Beziehung zu Nora M. glich wohl eher einer heißen, sexuell motivierten Affäre, denn einer Partnerschaft.

Als Nora M. Anfang Januar 2015 erfuhr, dass sie in anderen Umständen war, erlitt sie einen Schock. Sie schildert einen Nervenzusammenbruch beim Frauenarzt. Doch sie änderte ihre  Haltung und beschloss, das Kind zu behalten. Harry H. fühlte sich zur Vaterschaft gezwungen.

Auch für ihn brach eine Welt zusammen, er empfand Nora M.s Handeln als Alleingang, wider Willen sollte er zum Vater werden. Er hatte das Gefühl, ihm werde sein ganzes Leben einfach aus der Hand genommen, weinte er bei der Polizei, als er unter Tränen die Tat gestand.

Er bestand auf einer Abtreibung, sagt Nora M. und klagt, ebenso wie Harry H., darüber, dass keine gemeinsame Entscheidung möglich war. Nun wird der Fall vor der Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erneut aufgerollt.

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