Abtreibungsmittel im Dessert: Haftstrafe abgemildert

25.10.2016, 17:57 Uhr
Der Angeklagte wurde nun auch in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

© NEWS5 / Grundmann Der Angeklagte wurde nun auch in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Bereits im Juli hatte ein Schöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg den Zahntechniker wegen gefährlicher Körperverletzung und Schwangerschaftsabbruch zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 24-Jährige ging gegen das Urteil in Berufung. Am Dienstag milderte eine Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Strafe um drei Monate ab. Zuvor war ein Täter-Opfer-Ausgleich zustande gekommen. Der Angeklagte hatte seiner Ex-Freundin ein Schmerzensgeld gezahlt und sich entschuldigt.

Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Das heute 30 Jahre alte Opfer hatte ihre Geschichte im Privatfernsehen geschildert. Das Paar hatte sich Ende 2014 kennengelernt. Die damals 28-Jährige wurde bald schwanger. Sie wollte das Kind behalten, er war dagegen. Im März 2015 besorgte er in Tschechien ein Abtreibungsmedikament und mischte es seiner Freundin schließlich in eine Mokka-Creme. Die Frau bekam kurz nach dem Verzehr schwere Krämpfe und Blutungen.

Sie verlor das Kind in der 15. Schwangerschaftswoche. Weil sie nach dem Vorfall misstrauisch wurde, ließ die Nürnbergerin einen Bluttest machen. Darin wurden Spuren des Abtreibungsmittels nachgewiesen. Ihr Freund hatte derweil per Textnachricht mit ihr Schluss gemacht. Seit dem Abgang ist die Frau wegen psychischer Probleme in Behandlung.