ADFC ruft Rad- und Autofahrer zu mehr Rücksicht auf

12.5.2014, 08:15 Uhr
Am 24. April ist ein 21-jähriger Fahrradfahrer im Marientunnel tödlich verunglückt. Der ADFC nimmt diesen Unfall als Anlass, alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht aufzufordern.

© Laura Gabler Am 24. April ist ein 21-jähriger Fahrradfahrer im Marientunnel tödlich verunglückt. Der ADFC nimmt diesen Unfall als Anlass, alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht aufzufordern.

Es ist erst Mai, doch das Jahr hat schon eine tragische Unfallbilanz für Radfahrer. Einen Toten gibt es zu beklagen und Verletzte. Vor diesem Hintergrund bittet der ADFC alle Verkehrsteilnehmer, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

„In Nürnberg sind wieder viele Radfahrer unterwegs. Nicht nur in der Freizeit, sondern immer mehr auch im Alltag: auf dem Weg in die Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen“, betont Jens Ott, Kreisvorsitzender des Radfahrerverbands. Doch der Platz in der Stadt sei oft eng bemessen. So komme es immer wieder zu kritischen Situationen im Straßenverkehr, bei denen Verkehrsteilnehmer gefährdet würden.

Aus diesem Grund gibt der ADFC hilfreiche Tipps an die einzelnen Verkehrsteilnehmer.

Hinweise für Radfahrer:

- Gehwege sind für Radfahrer tabu! Nur Kinder, die noch nicht zehn Jahre alt sind, dürfen auf dem Gehweg Rad fahren. Für alle anderen ist es nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Radfahrer frei” angebracht ist. Und auch in diesem Fall haben Fußgänger Vorrang.

- Auf einem Geh- oder Radweg auf der linken Straßenseite dürfen Radfahrer nur dann fahren, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist. Es muss also in Fahrtrichtung ein Radwegeschild (weißes Fahrrad auf blauem Grund) oder das Zusatzzeichen „Radfahrer frei” angebracht sein.

- Bei Dunkelheit — eigentlich eine Selbstverständlichkeit — ist die Beleuchtung am Fahrrad einzuschalten. Sie dient in der Stadt weniger dem besseren Sehen als vielmehr dem besseren Gesehenwerden.

Hinweise für Kfz-Fahrer:

- Kfz-Fahrer müssen den Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern — 1,5 Meter – beachten.

- Das Parken auf Radwegen ist nicht zulässig und gefährdet oftmals Radfahrer.

- Beim Abbiegen ist der Schulterblick vorgeschrieben, um Radfahrer und Fußgänger nicht zu gefährden.

- Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren, wenn ein vorhandener Radweg nicht benutzt werden kann (zum Beispiel wegen einer Baustelleneinrichtung) oder nicht benutzt werden muss (kein Radwegeschild).

Hinweise für Fußgänger:

Oftmals befinden sich Radwege direkt neben Gehwegen oder werden mit diesen gemeinsam geführt. Bevor man als Fußgänger die Richtung wechselt oder gar den Radweg betritt, sollte man sich also vergewissern, dass kein Radfahrer kommt.

Verwandte Themen


21 Kommentare