AfD in der Kulturbrauerei: Keine Strafe für Störer

26.4.2016, 06:00 Uhr
Dass es unerwünschten Besuch bei der AfD-Veranstaltung gab, ist unbestritten. (Symbolbild)

© dpa Dass es unerwünschten Besuch bei der AfD-Veranstaltung gab, ist unbestritten. (Symbolbild)

Es gibt Gerichtsverfahren, die die Frage aufwerfen, weshalb die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhoben hat – so dünn ist die Beweislage. Vor der Jugendkammer fand am Montag so ein Prozess statt: Vier Jugendliche bzw. Heranwachsende saßen vor Richterin Brigitta Bühl, die das Verfahren gegen drei von ihnen kurzerhand einstellte.

Die junge Frau und drei junge Männer sollen im Januar eine AfD-Veranstaltung im Lederer-Bräu gestört haben. Laut Staatsanwaltschaft gehörten sie zu einer Gruppe von mindestens 15 Menschen, die gemeinsam vorhatten, ihren Unmut über die AfD im sogenannten "Kesselsaal" der Gaststätte kundzutun und die Einrichtung dort zu beschädigen.

Dass es unerwünschten Besuch bei jener AfD-Veranstaltung gab, ist unbestritten. Ebenso, dass dabei einige Gläser zu Bruch gingen. Doch auch die Ermittlungsakten der Anklagebehörde lieferten keinen Beleg dafür, dass sich die vier Angeklagten dazu verabredet hätten, sagt Rechtsanwalt Markus Wagner, der den damals 20 Jahre alten Michael B. (Namen der Angeklagten geändert) vertritt. Das wäre aber die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen schweren Hausfriedensbruchs (Paragraf 124 Strafgesetzbuch) gewesen. Einem weiteren der vier Angeklagten, Christian W., kann die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal nachweisen, dass er das Lokal damals überhaupt betrat.

Ebenso wenig liegt ein einfacher Hausfriedensbruch – ein Antragsdelikt – vor. Denn weder die AfD noch das Lederer-Bräu hatten nach dem Vorfall Strafantrag gestellt. Im Gegenteil habe die AfD damals sogar zwei der Eindringlinge sogar zum Bleiben aufgefordert, so Anwalt Wagner, der gleich nach dem Verlesen der Anklageschrift das Gericht um ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen bittet.

Beleidigung eines Polizisten am Rande einer Gegendemo

An dessen Ende steht die Entscheidung von Jugendrichterin Brigitta Bühl mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Betroffenen, das Verfahren gegen drei der Angeklagten einzustellen: das gegen Christoph W. (heute 20 Jahre alt) letztlich wegen Geringfügigkeit, das gegen Andrea L. (18) und gegen Robert B. (22), weil das Gericht ein Urteil für entbehrlich hält. Beiden gibt die Richterin aber eine deutliche Ermahnung mit auf den Weg.

Nur Michael B. kassiert am Ende eine Verurteilung. Zwar wird auch ihm der Vorfall im Lederer-Bräu nicht mehr zur Last gelegt. Doch der heute 21-Jährige muss sich auch noch wegen Beleidigung eines Polizisten am Rande einer Pegida-Gegendemo im April 2015 verantworten. Auf Anraten seines Verteidigers gibt B. zu, dem Beamten damals vor die Füße gespuckt zu haben – und kommt deshalb mit einer Arbeitsauflage von 90 Stunden davon.

Ein mildes Urteil, zumal der junge Mann seit seinem 16. Lebensjahr bereits fünfmal aktenkundig geworden ist: mehrfach wegen Beleidigung, wegen versuchter Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen mehrfacher Sachbeschädigung. Jetzt steht er in einem Ausbildungsverhältnis und ist seit einem Jahr nicht mehr strafrechtlich aufgefallen. Das rechnet ihm Jugendrichterin Bühl bei der Strafzumessung offensichtlich sehr hoch an. Und sie tut noch ein weiteres: Die dritte Anklage gegen B. wird eingestellt: Ein Widerstand gegen Polizeibeamte im Mai 2014 bei einer Demo in Scheinfeld.