Am Montag fällt Urteil gegen "Reichsbürger" Wolfgang P.

22.10.2017, 20:08 Uhr

Er hatte bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 auf Beamte geschossen; einer starb, zwei weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht Heimtücke und niedere Beweggründe – und damit eine besondere Schwere der Schuld. Dies würde eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen.

Die Anwälte von P. plädieren hingegen auf fährlässige Tötung, was bis zu fünf Jahre Haft bedeuten würde. Ihr Mandant habe nicht gewusst, wer an jenem Morgen vor seiner Tür gestanden habe. Er habe geglaubt, sich gegen Einbrecher verteidigen zu müssen. Bei dem tödlichen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos sollten die rund 30 Waffen im Haus von P. beschlagnahmt werden.

Der Grund: Bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig. Anhänger der "Reichsbürger"-Szene lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

 

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