Bauer ließ Schwein verhungern: 44-Jähriger vor Gericht

6.2.2018, 08:59 Uhr
Das arme Schwein, um welches in dem Fall ging, war völlig abgemagert in einem Stall gefunden worden. (Symbolbild)

© Friso Gentsch/dpa Das arme Schwein, um welches in dem Fall ging, war völlig abgemagert in einem Stall gefunden worden. (Symbolbild)

Die Exfrau des 44-jährigen Angeklagten hatte offenbar Mitleid mit den beiden Hofhunden und informierte die Behörden: Die Tiere waren in einem völlig verdreckten Zwinger eingesperrt. "Ich tue jeden Tag Futter rein", sagte der Landwirt aus Westmittelfranken nun vor Gericht. Einmal in der Woche miste er aus. Die Tiere frei laufen lassen, oder gar mit ihnen Gassi gehen, das mache er aber nicht. "Ich habe viel Arbeit", rechtfertigt er sich. Einen der erbarmungswürdigen Vierbeiner musste der Mann mittlerweile abgeben. Ein Hofhund namens Knecht allerdings vegetiert weiterhin in dem Zwinger vor sich hin.

Nicht als Schweinehalter bekannt

Das Schicksal der Hunde war nur eine Randnotiz in einem Prozess vor einer Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Eigentlicher Streitpunkt war ein totes Schwein. Polizei und Amtstierarzt entdeckten den Kadaver in einem Stall, der nach Wissen des Veterinärs eigentlich schon lange nicht mehr in Benutzung war. Offenbar hatte der Bauer das Tier dort versteckt. "Der Landwirt war uns nicht als Schweinehalter bekannt", sagte der Amtstierarzt im Zeugenstand. Die arme Sau war bis auf die Knochen abgemagert und unter einem rostigen Gitter eingeklemmt. Eine Sektion ergab, dass das Tier elendiglich an Hunger, Durst und Krankheiten krepiert sein muss.

Das Schwein ist nach Berichten des Landratsamts-Mitarbeiters nicht das erste verhungerte Tier auf dem Hof. Bereits 2015 sollen zwei Kühe an Entkräftung gestorben sein. Der Fall liegt noch bei den Behörden.

Angeklagter gegen Tierhaltungsverbot

Wer so mit seinen Tieren umgeht, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wegen des bis zum Tode vernachlässigten Schweins wurde der Landwirt im Oktober vom Amtsgericht Neustadt/Aisch zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach als Bewährungsauflage ein dreijähriges Tierhaltungsverbot aus. Dagegen wehrte sich der Bauer und ging in Berufung. Der 44-Jährige will nach eigenen Angaben mit Ziegenhaltung neu durchstarten und hat bereits 50 Tiere im Stall stehen. Ein Tierhaltungsverbot würde die Existenz seines Mandanten vernichten, sagte der Verteidiger des 44-Jährigen.

Vor dem Amtsgericht hatte der Bauer noch behauptet, jemand wäre in seinen Stall geschlichen und hätte das Schwein vergiftet. Nun räumte er ein, sich tatsächlich nicht um das Rüsseltier gekümmert zu haben. Hintergrund für das plötzliche Geständnis war, dass sich die Prozessbeteiligten darauf geeinigt hatten, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken. In diesem Fall gilt der Schuldspruch des Amtsgerichts, nur die Strafhöhe wird neu verhandelt. Diese darf dann jedoch nicht höher ausfallen, als in der ersten Instanz.

Nur 1800 Euro Geldstrafe

Am Ende verurteilte die 6. Strafkammer den Landwirt zu 1800 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Ohne die Berufungsbeschränkung und das Geständnis wäre bei einem Schuldspruch am Ende ein Tierhaltungsverbot nicht ausgeschlossen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Dem Landratsamt gaben die Richter mit auf den Weg, weiterhin ein Auge auf den Landwirt zu werfen. Der Amtstierarzt schaute erst vor wenigen Tagen auf dem Hof vorbei. Die Ziegen hätten keinen vernachlässigten Eindruck gemacht, so der Zeuge.