Bewährungsstrafen nach Gewaltexzess vor dem Cinecittà

25.11.2014, 17:59 Uhr
Nach einem Freiluft-Besäufnis krachte es vor dem Cinecitta (Symbolbild).

© NN-Archiv Nach einem Freiluft-Besäufnis krachte es vor dem Cinecitta (Symbolbild).

Dieter Weidlich, der Vorsitzende Richter der Jugendkammer I des Landgerichts, räumte gleich damit auf, dass seine Kammer in diesem Fall der gefährlichen Körperverletzung besonders milde geurteilt hat: Bei Tritten gegen den Kopf gebe man stets freiheitsentziehende Maßnahmen aus, so der Jugendrichter. In diesem Fall hielt die Kammer die fast acht Monate Untersuchungshaft, die die beiden 19 und 20 Jahre alten Nürnberger abgesessen haben, für ausreichend. Zudem sind die Bewährungsstrafen mit Auflagen verbunden.

Der 19 Jahre alte Michael H. (Namen der Angeklagten geändert), der dem 21-Jährigen in die Rippen getreten hatte, kassierte ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Er muss aber zwei Jahre einen Bewährungshelfer besuchen, an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und sich umgehend einen neuen Arbeitsplatz suchen.

Geständnis kam erst spät

Ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe lautete das Urteil für den ein Jahr älteren Jörg M. Der 20-Jährige hatte erst gegen Ende des Gerichtsverfahrens zugegeben, dass er sich mit dem 21-Jährigen in der Nacht zum 22. März 2014 geprügelt hat. Als sein Kontrahent am Boden lag, habe er mit dem Fuß gegen den Kopf getreten, so Jörg M. Glücklicherweise wurde der Geschädigte nur leicht verletzt.

Der 20-jährige M., der weder Schul- noch Berufsabschluss hat, muss ebenfalls regelmäßig seinen Bewährungshelfer besuchen. Außerdem muss er in den nächsten Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und seinen Mittelschulabschluss nachholen. Da er seinen Alkoholkonsum nach Aussage von Richter Weidlich auf ein „für die Gesellschaft verträgliches Maß“ reduzieren soll, muss er an einem entsprechenden sozialen Trainingskurs teilnehmen und die ambulante Suchtberatung aufsuchen.

Hintergrund der Prügelei vor dem Cinecittà war ein Freiluft-Besäufnis auf der Insel Schütt. Eine Gruppe von etwa 15 Jugendlichen und Heranwachsenden hatte sich dort mit Schnaps volllaufen lassen. Als die Polizei die Gruppe vertrieb und zum Aufräumen verdonnerte, kam es zum Streit zwischen Jörg M. und einem Mädchen. M. schubste die junge Frau, der Geschädigte ging dazwischen. Dann entwickelte sich die Schlägerei.

Das Geschehen restlos aufzuklären, war unmöglich, befand das Gericht: „Wir haben 13 Zeugen vernommen und 13 verschiedene Sachdarstellungen erhalten“, so der Kammervorsitzende.

5 Kommentare