Bizarre Sex-Nacht: Obdachloser stahl Laptop von Arzt

22.8.2017, 20:19 Uhr

Ursprünglich hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen schweren räuberischen Diebstahls angeklagt, weil bei der Tat ein Messer im Spiel gewesen sein sollte - im Raum wären damit mindestens fünf Jahre Haft gestanden. Doch wo blieb das - mysteriöse - Messer?

Der Angeklagte Roman S. (40) und der spätere Geschädigte Igor Z. (49, beide Namen geändert) erlebten Ende Mai 2015 eine bizarre Nacht, bei der sich alles um Alkohol und Sex drehte. Beide lernten sich am Hauptbahnhof kennen. Roman S. bat Igor Z. um Essen und Geld. Der Angesprochene sah eine Chance für schnellen Sex und nahm den Obdachlosen mit in seine Wohnung.

Dort erlaubte er seinem Gast zu duschen, gab ihm zu essen, es floss reichlich Wodka. Schließlich kam es zu Geschlechtsverkehr, für den der Mann 50 Euro bekommen sollte. Doch schon bald stritten sie sich um die Höhe des Lohns. Igor Z. musste zur Bank und mehr Geld holen. In der Zwischenzeit hörte der 40-Jährige Musik an einem Laptop.

Als der Arzt zurückkam und dem Gast weniger als die vereinbarte Summe zahlen wollte, versuchte dieser, mit dem Laptop davonzulaufen. Vor Gericht gab der Angeklagte den Diebstahl jedoch nicht zu. Er behauptete vielmehr, der Arzt habe ihm den Laptop freiwillig gegeben.

Immer mehr Erinnerungslücken

Der Bestohlene verfolgte den Mann auf die Straße und forderte ihn nach eigener Aussage mehrfach auf, den Laptop zurückzugeben. Schließlich, so Igor Z., habe Roman S. etwa 50 Meter entfernt eine "drohende Bewegung" gemacht; auch will er einen "dunklen Gegenstand" gesehen haben. Im Polizeiprotokoll, das er unterschrieben hatte, war sogar von einem "Springmesser" die Rede. Daher erfolgte auch die Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls. Vor Gericht jedoch wich Igor Z. zunehmend von seinen polizeilichen Angaben ab und offenbarte immer mehr Erinnerungslücken, so dass Staatsanwältin Dr. Daniela Ruderich nur noch auf Diebstahl des Laptops plädierte und sechs Monate Haft forderte.

Verteidiger Michael Spengler forderte Freispruch bis maximal vier Monate Haft. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen den Diebstahl durch den einschlägig wegen ähnlicher Delikte vorbestraften Roman S. als gegeben an. Von einer Bedrohung mit dem Messer war keine Rede mehr.