Brezenstand-Räuber muss sechseinhalb Jahre in Haft

20.7.2017, 09:31 Uhr
Sechseinhalb Jahre muss ein 44-Jähriger in Haft, der im vergangenen Jahr mehrere Brezenstände in der Nürnberger Innenstadt überfallen hat.

© Stefan Hippel Sechseinhalb Jahre muss ein 44-Jähriger in Haft, der im vergangenen Jahr mehrere Brezenstände in der Nürnberger Innenstadt überfallen hat.

Ayhan T. (44) hat Maurer gelernt, doch die Paragrafen, die sich mit Raub und Erpressung befassen, kennt er ebenso gut wie die Juristen, die in der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth über ihm zu Gericht sitzen - ist er doch alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: Mit 16 Jahren geriet er erstmals mit dem Gesetz in Konflikt, zehn Einträge finden sich in seinem Vorstrafenregister, auch wegen Raubes und schwerer räuberischer Erpressung saß er bereits jahrelang hinter Gittern.

Er wusste, welches Strafmaß ihm droht, und ahnte, dass er mit dem Überfall eines Brezenstandes nicht seinen größten Coup landen würde. Doch seine Misere lautet Sucht. So räumt er über seine Verteidigerin Anna Lottner alle drei Taten ein, erklärt, dass ihn nur die Gier nach Heroin trieb. Und für eine kleine Menge Rauschgift hätten ihm auch 20 Euro gereicht.

Geld für Drogen und die Miete

Am 16. Februar 2017 kaufte er sich in einem Lotto-Laden in Gostenhof gegen 17.15 Uhr einen Kaugummi, als die Verkäuferin ihre Kasse öffnete, reckte er sich nach dem dort liegenden Bargeld. Sie ließ sich den dreisten Griff nicht bieten und schubste ihn weg. Im Gerangel verletzte er sie am Handgelenk und flüchtete mit 820 Euro.

Als er das Geld für Drogen und die Miete in Sozialpensionen verbraucht hatte, so schildert der Angeklagte, zog er wieder los. Am 21. Februar, gegen 14.20 Uhr, überfiel er den Brezenstand in der Karolinenstraße. Dort täuschte der dunkelhaarige Mann, der aus Hannover nach Nürnberg gezogen war und im Gerichtssaal ein auffällig reines Hochdeutsch spricht, einen ausländischen Akzent vor und versuchte, die Verkäuferin abzulenken. Er langte in den Verkaufsstand, griff in die Geldablage, doch es gelang ihm nicht, Bargeld zu erbeuten: Eine Verkäuferin hielt seine Finger fest, nach einem Handgemenge mit einer weiteren Frau rannte er davon.

Nur zehn Minuten später entriss er einer Verkäuferin an einem Brezenstand in der Königstraße eine Geldkassette mit 200 Euro. Als er über die Königstorpassage flüchtete, gelang es Passanten, ihn festzuhalten. Doch T. drohte mit einem Messer und entkam. Am nächsten Tag stellte er sich der Polizei. Der Verdacht, dass dies dem Fahndungsdruck geschuldet war, liegt nahe, doch vor Gericht erklärt er, dass ihm klargeworden sei, dass sein Leben so nicht weitergehen könnte.

Um den Drehtür-Effekt "Straftat-Drogenkonsum- Straftat-Knast-Straftat-Drogenkonsum" zu stoppen, ordnet das Gericht neben der Freiheitsstrafe T.s Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.