Brückensprengung: Das ist die Sperrzone in Nürnberg

5.8.2016, 06:00 Uhr

Die Bahn hat den Nürnberger Nordbahnhof schon vor zwölf Jahren dicht gemacht, auf dem Areal des einstigen Güterbahnhofs stehen heute Wohnhäuser. Die markante Bahnbrücke wird nicht mehr gebraucht und soll nun ab Freitag abgebrochen werden.

Wegen der Sprengung und des Abtransportes des Schuttes wird der Nordring zwischen Rollnerstraße und Röthensteig in beiden Fahrtrichtungen von Freitag, 5. August, 10 Uhr bis Montag, 8. August, voraussichtlich 5 Uhr für Fahrzeuge und Fußgänger komplett gesperrt.

Die Sprengung ist für 19.15 Uhr vorgesehen. Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Nürnberg ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für eine bestimmte Sperrzone erlassen, "um bestehende Gefahren für Leben und Gesundheit" zu verhindern, hieß es in einer Mitteilung.

Die Grafik zur Sperrzone können Sie hier herunterladen.

Hier Teile der Allgemeinverfügung im Wortlaut:

1. Zur Sprengung der ehemaligen Nordbahnhofbrücke über den Nordring am Freitag, 05.08.2016, um voraussichtlich 19.15 Uhr, wird die im beiliegenden Lageplan rot umfasste Sperrzone eingerichtet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.

2. Von 18.30 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrzone sind in der Sperrzone der Aufenthalt, das Betreten und Befahren auf allen Freiflächen untersagt.

3. In folgenden Gebäuden müssen alle Personen diese von 17 Uhr (oder der angegebenen Uhrzeit) bis zur Aufhebung der Sperrzone verlassen und sich außerhalb der Sperrzone begeben. Beim Verlassen der Gebäude und Räume sind Türen, Fenster und vorhandene Rollläden zu schließen, vorhandene Gasanschlüsse, soweit technisch möglich, abzustellen.

- Kleingartenanlage am Horneckerweg (bis 16 Uhr),
- Horneckerweg 11, 13, 15, 17, 20, 23, 25,
- Nordring 52 bis 58, 66 (bis 18 Uhr),
- Atlantastr. 30 bis 40, 42 bis 52,
- Grünewaldstr. 24a (bis 16 Uhr),
- Röthensteig 21 (bis 18.30 Uhr), 25 (bis 18.00 Uhr).

4. In allen übrigen Gebäuden innerhalb der Sperrzone können Personen mit folgender Maßgabe verbleiben. Von 18.30 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrzone sind Fenster, Türen und vorhandene Rollläden geschlossen zu halten sowie der Aufenthalt vor Fenstern, die der Sprengstelle zugewandt sind, verboten. Ab 18.30 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrzone dürfen die Gebäude nicht verlassen werden.

5. Ausgenommen von den vorgenannten Anordnungen sind beteiligte oder beauftragte Mitarbeiter des Sprengunternehmens, Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste und deren Fahrzeuge. Diese Personen müssen jedoch für den Zündzeitpunkt eine sichere Deckung aufsuchen.

6. Der Abschluss der Sprengung und die Aufhebung der Sperrzone wird durch drei kurze Warntöne des Sprengunternehmens und durch die Polizei per Lautsprecher bekannt gegeben.

Die VAG umfährt das Gebiet bereits ab 10 Uhr. Auch die Buslinie 45 ist von der Baustelle betroffen: Die Linie fährt in beiden Richtungen zwischen Thon und Rollnerstraße/Nordring eine Umleitung über Kilianstraße und Rollnestraße. Die Haltestellen Bucher Straße/Nordring und Röthensteig werden nicht angefahren. In den Sommerferien vom 1. August bis zum 12. September kann der Nordring in diesem Abschnitt nur einspurig befahren werden.

Für Fußgänger wird ein Notweg eingerichtet, Radfahrer müssen die Fahrspur auf dem Nordring benutzen. Hier gibt es weitere Informationen über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr.

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VGN

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