Bundesamt droht Baby Abschiebung an

14.3.2012, 14:28 Uhr
Bundesamt droht Baby Abschiebung an

© dpa

Ansonsten drohe dem Baby die Abschiebung, hieß es in einem Bericht der "Münchner Abendzeitung“. Ein Sprecher des Bundesamtes räumte den Vorgang am Mittwoch grundsätzlich ein, machte aber zugleich deutlich: „Ein Säugling würde nie allein ohne seine Mutter oder seinen Vater abgeschoben“.

Vielmehr prüften nach einem abgelehnten Asylantrag eines Kindes die örtlichen Ausländerbehörden den Fall. Dabei werde auch geklärt, ob bestimmte gesetzliche Regelungen einer Abschiebung entgegenstünden. Das sei beispielsweise der Fall, wenn die Eltern eines Kindes in Deutschland lebten.

Grundsätzlich sei aber richtig, dass auch für neugeborene Kinder aus Asylbewerber-Familien die Asylberechtigung geprüft werde. Komme das Bundesamt zum Ergebnis, dass einem Kind keine politische Verfolgung im Heimatland der Eltern drohe, werde der Antrag in der Regel abgelehnt.

Dies sehe das Asylverfahrensgesetz so vor. Jeder Ablehnungsbescheid enthalte automatisch die Aufforderung an den Betroffenen, binnen sieben Tagen Deutschland zu verlassen. Die ausländischen Eltern eines neugeborenen Kindes hätten aber die Möglichkeit, auf einen Asylantrag für ihr Kind zu verzichten. Stattdessen könnten sie beim örtlichen Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind beantragen. Das sei aber anscheinend im Fall der in der „Abendzeitung“ geschilderten Familie nicht geschehen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wollte sich der Sprecher des Nürnberger Migrationsamtsbundesamtes zu dem konkreten Fall nicht näher äußern.

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