Drogenschmuggel: Haftstrafe für Bundespolizisten

22.8.2012, 18:01 Uhr
Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen Beihilfe zum Drogenschmuggel lautete das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth für einen Bundespolizisten.

© Coulourbox Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen Beihilfe zum Drogenschmuggel lautete das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth für einen Bundespolizisten.

Wegen Beihilfe zum Drogenschmuggel ist ein Bundespolizist vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 37-Jährige seiner neun Jahre älteren Frau und einem weiteren Komplizen half, mehr als dreieinhalb Kilogramm der Droge Crystal Speed im Schwarzmarktwert von etwa 110 000 Euro aus Tschechien nach Deutschland zu bringen.

Die Kurierfahrerin muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der 34-jährige Dealer war bereits am Montag in einem getrennten Verfahren zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte für die Eheleute jeweils zwölfeinhalb Jahre beantragt. Das Trio habe eine Bande gebildet, um billiger an den Stoff zum eigenen Konsum zu kommen. Die Verteidiger hielten für die angeklagte Frau nicht mehr als sechs Jahre für angemessen, für den Polizisten sogar nur zehn Monate auf Bewährung. Sie sahen den Dealer als Boss.

Der Richter sagte, weder dem Ehepaar noch dem Komplizen habe man Glauben schenken können. Zu dem 37-Jährigen sagte er in der Urteilsbegründung: „Sowas als Polizist zu machen, das geht nicht, das geht überhaupt nicht.“

Der Polizist hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe zwar von regelmäßigen Fahrten seiner Frau nach Tschechien gewusst. Er sei aber davon ausgegangen, dass sie lediglich preiswert Zigaretten einkaufen wollte. Dagegen behauptete der Dealer, das Ehepaar habe günstig an Drogen kommen wollen und habe daher auf seine Kontakte in Tschechien gesetzt.

Die Schmuggelfahrten flogen auf, als Polizisten bei einer Kontrolle in Hof im Oktober 2011 ein Kilogramm Crystal Speed im Wagen des Ehepaars entdeckten. Der Polizist soll geholfen haben, die Kopfstützen des Autos entsprechend zu präparieren. Der Prozess fand unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Zuschauerreihen waren mit vielen Polizeikollegen gefüllt. Da der angeklagte Bundespolizist eine Nahkampfausbildung hatte, saß er mit Fußfesseln im Gerichtssaal.

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