Eigene Wohnung angezündet: Brandstifter muss in Haft

5.5.2015, 17:29 Uhr
Der Mitbewohner konnte das Feuer nicht löschen, die Feuerwehr musste anrücken.

© Richard Reinl Der Mitbewohner konnte das Feuer nicht löschen, die Feuerwehr musste anrücken.

Er habe einen leichten Rauchgeruch bemerkt und in das Zimmer seines WG-Partners geschaut. Dieser habe Papier auf seinem Bett verbrannt, so der Zeuge. Als er versucht habe, das Feuer mit einer Decke zu löschen, sei er von dem 34-Jährige weggeschubst worden. Der Angeklagte habe später noch einen Vorhang in Brand gesteckt. Er sei dann aus der Wohnung gelaufen und habe bei Nachbarn geklopft, um Hilfe zu holen, so der Mann. 

Der 43-Jährige wurde bei dem Brand nur leicht verletzt, er hatte gereizte Augen. Schlimmer ist, dass das gesamte Hab und Gut des arbeitslosen Mannes dem Feuer und den anschließenden Löscharbeiten zum Opfer fiel und er nun kein Dach mehr über dem Kopf hat. „Ich habe tagelang auf Parkbänken geschlafen“, berichtet er auf Nachfrage des Gerichts. Bis heute sei er obdachlos, so der 43-Jährige.

Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 70.000 Euro. Weitere Menschen wurden nicht verletzt. Der Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück. Eventuell komme ein technischer Defekt in Betracht. Für einen Kurzschluss oder ein anderes Unglück fanden die Ermittler allerdings keine Anhaltspunkte.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts hielt den Zeugen für glaubwürdig und  verurteilte den 34-Jährigen am Ende wegen schwerer Brandstiftung und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

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