Eltern klagen vor Gericht um Hortplatz in Thon

17.2.2017, 06:00 Uhr
Eltern klagen vor Gericht um Hortplatz in Thon

© Eduard Weigert

In dem städtischen Hort am Thoner Espan haben sie sich hoffnungsvoll um einen Hortplatz beworben. Als den Eltern die Absage ins Haus flatterte, reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach ein. Dieses will im Eilverfahren entscheiden.

"Die klagenden Eltern kritisieren, dass das städtische Vergabeverfahren für Hortplätze nicht transparent genug sei", sagt Birgit Meßner vom Rechtsamt. Darüber hinaus geht es laut Ariane Bayer, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, um die  Frage, "ob Eltern einen Anspruch auf einen Hortplatz haben". "Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es, aber was ist mit dem Hort?" Sollte das Gericht hierzu eine Aussage treffen, könnte das weitreichende Folgen für die Betreuung von Schulkindern haben.

Das Personal in den städtischen Horten in Nürnberg vergibt freie Plätze nach Kriterien, die in der Satzung für die Kindertagesstätten festgeschrieben sind. Arbeiten die Eltern, hat das Kind einen besonderen Förderbedarf oder besucht ein Geschwister bereits den Hort, erhöht das die Chancen auf einen Platz. 

Warum es zu einer Absage kommt, erfahren die Eltern aber nicht. "Wir geben die Einzelfallprüfungen im Detail nicht nach außen", sagt Christian Rester vom Jugendamt. Als Standardgrund für eine Absage muss der Satz genügen, dass es leider mehr Anmeldungen als freie Plätze gegeben habe. Die Eltern müssen das "Urteil" schlucken, die Details des Verfahrens sind für sie nicht nachvollziehbar.


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Damit wollen sich die klagenden Eltern aus Thon nicht zufrieden geben. Sie möchten von den Richtern geklärt haben, ob das Vergabeverfahren aus juristischer Sicht grundsätzliche Schwächen hat und ob in ihrem Fall die Kindergartensatzung korrekt angewendet worden ist.

Tatsächlich gibt es in dem ganzen Prozedere eine fette Grauzone. Denn wenn Horterzieher für mehrere Kinder die gleiche Dringlichkeit feststellen, "treffen die Einrichtungsleitungen im eigenen Ermessen unter Berücksichtigung des sozialen und familiären Umfeldes Einzelfallentscheidungen". So stand es 2015 in einer Vorlage der Verwaltung für den Jugendhilfeausschuss. "In der Klage geht es auch darum, ob in dem konkreten Fall das Ermessen hätte anders ausgeübt werden müssen", so Meßner.

Sie geht davon aus, dass das Gericht nur an  "Stellschrauben" drehen wird und nicht das ganze Verfahren kippt. Schließlich arbeiten viele Kommunen wie Nürnberg mit einem Punktekatalog.

Und 2010 haben die Ansbacher Verwaltungsrichter schon einmal das Verfahren überprüft, nachdem Eltern geklagt hatten. Bis das Gericht im aktuellen Fall geurteilt hat, stehen alle Eltern in Thon auf dem Schlauch. Auch die mit einer Zusage. Denn sollten die Kläger doch zum Zug kommen, würden alle Karten neu gemischt.

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