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Hintergrund: Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg stellte kürzlich Ermittlungen gegen den Münchner Oberstaatsanwalt ein. Diesem war Strafvereitelung vorgeworfen worden – unter anderem deshalb, weil er im Zuge den Ermittlungen gegen Gaddafi junior die libysche Botschaft in Berlin über eine geplante Hausdurchsuchung informierte.
Die Grünen beklagen nun, dass der Nürnberger Generalstaatsanwalt das Verfahren an sich zog. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen wollen. Der Generalstaatsanwalt stellte das Verfahren dann tatsächlich ein - aber mangels hinreichenden Tatverdachts, nicht wegen Geringfügigkeit, wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht.
Damit hätte die Staatsanwaltschaft immerhin in den Raum gestellt, dass die Vorwürfe gegen den Münchner Kollegen zwar beweisbar sein könnten, aber sich wegen geringer Schuld ein Hauptverfahren nicht lohne, erklärte die Grünen-Politikerin. „Der Generalstaatsanwalt wollte aber offenbar jeglichen Anschein irgendeines Makels vermeiden und hat den Vorgang an sich gezogen“, erklärte Stahl. „Und das ganz offenkundig in enger Abstimmung mit der Ministerin, denn das gesamte angebliche Bagatell-Verfahren war mit einer Berichtspflicht an die vorgesetzten Behörden belegt – im Falle des Generalstaatsanwalts also direkt an die Justizministerin Merk.“
Der angeblich bei einem Nato-Bombardement im Mai 2011 ums Leben gekommene Gaddafi-Sohn hatte zeitweise in München gelebt. Zwischen 2006 und 2010 beschäftigte er laut Justizministerium elfmal die Polizei – unter anderem wegen einer Disco-Schlägerei, Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung von Polizisten. Zu einer Anklage kam es nie. Auch Ermittlungen wegen Waffenschmuggels wurden eingestellt.
Fr. 25.05.12
Do. 24.05.12
Do. 24.05.12