Eskalation am Jamnitzer Platz: Gericht verurteilt 23-Jährigen

24.3.2017, 05:51 Uhr
Die Hausbesitzer haben trotz des Zauns keine Ruhe. Immer wieder werden Müllsäcke oder Klopapierrollen in den Garten geworfen. "Wir sind arg gebeutelt", sagt der Hausbesitzer noch heute.

© Archivfoto: Günter Distler Die Hausbesitzer haben trotz des Zauns keine Ruhe. Immer wieder werden Müllsäcke oder Klopapierrollen in den Garten geworfen. "Wir sind arg gebeutelt", sagt der Hausbesitzer noch heute.

Der 10. Juli war ein Freitagnachmittag. Linke Gruppen hatten zu einer Kundgebung gegen Gentrifizierung in Gostenhof aufgerufen. Zunächst verlief alles friedlich, dann kippte die Stimmung. Im Fokus des Folgegeschehens: ein saniertes Haus mit Zaun – und das Eigentümer-Ehepaar. Als die Familie das Haus gekauft hatte, war es einsturzgefährdet. Mit viel Eigenleistung haben sie es saniert. Weil das Gebäude früher wild beschmiert worden war, haben sie auch einen Zaun angebracht. Den Zaun jedoch sehen einige Gostenhof-Bewohner als Sinnbild für eine Spaltung des Stadtteils.

"Die Musik wurde immer lauter", erinnert sich der Eigentümer an den Tag der Kundgebung. Es seien Schmähgedichte vorgetragen worden, in denen er als "Zaunkönig" bezeichnet wurde. Außerdem hätten die rund 30 Demonstranten Unwahrheiten verbreitet. Etwa, dass er Luxussanierungen durchgeführt und langjährigen Mietern gekündigt habe. "Ich habe das Geschehen zunächst vom Badezimmerfenster aus beobachtet", sagt er. Die Demonstranten hätten auf das Gebäude gespuckt, sich Zugang auf das Gelände verschafft. Als seiner Frau die Brille vom Kopf geschlagen wurde, sei er dazukommen. "Dann ist der Mann auf mich losgegangen", so der Hauseigentümer. Zuvor habe der Demonstrant seiner Frau einen Faustschlag verpasst. Der Angreifer von damals ist mittlerweile verurteilt. Vom Amtsgericht kassierte er damals eine Bewährungsstrafe.

Klingelanlage zerstört

Nicht abgeurteilt wurde jedoch, was neben den Körperverletzungsdelikten geschah. Ein junger Mann riss damals die Klingelanlage aus der Verankerung, schleuderte sie in den Vorgarten. Der Schaden: rund 1500 Euro. Wer aber hat den Schaden angerichtet? Auf der Anklagebank nimmt ein 23-Jähriger Platz. Vor einem Jahr stand das Angebot im Raum, dass man das Verfahren gegen ihn einstellt, wenn er sich bei dem Ehepaar entschuldigt. Das jedoch wollte er nicht. Und auch nun schweigt er.

Der Hausbesitzer will an dem Tag ein Foto von dem Randalierer geschossen haben - was er damals nicht wusste: Der Angeklagte hat einen Zwillingsbruder. Eineiig. Und der war bei der Kundgebung auch dabei. Vor Gericht sagt der Hausbesitzer, dass er nicht ausschließen kann, dass er den falschen Zwilling fotografiert hat. An ein Detail aber will er sich bei dem Randalierer erinnern: eine Narbe am Kopf. Diese jedoch ist beim Gerichtstermin bei keinem der beiden Brüder zu sehen. Sie tragen ihre Haare heute nicht mehr ganz so kurz.

Die Vertreterin der Anklagebehörde hat dennoch keinen Zweifel daran, dass der richtige Zwilling auf der Anklagebank sitzt. Die Staatsanwältin fordert wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen. Der Verteidiger fordert indes, dass sein Mandant freigesprochen wird, weil nach seiner Ansicht eben nicht klar ist, welcher Zwilling die Taten begangen hat.

Das Gericht jedoch folgt der Anklagebehörde. Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 30 Euro. "Der Hauseigentümer hat genau Sie auf dem Grundstück gesehen", sagt er und betont, wie bedenklich die Tatumstände gewesen seien. "Hier wurde versucht, eigene Vorstellungen mit Gewalt durchzusetzen", sagt der Amtsrichter. Und: "Sie trugen ein T-Shirt mit der Aufschrift ,radikal‘, genauso haben Sie sich auch verhalten."