Exhibitionist in Drogeriemarkt

29.5.2013, 07:41 Uhr

Wie ein Häufchen Elend sitzt Walter D. (Name geändert) im Nürnberger Amtsgericht. Als die Staatsanwältin die Vorwürfe vorliest, hält sich der grauhaarige und bärtige 69-Jährige verschämt die Hände vors Gesicht und beginnt zu weinen.

Im April vergangenen Jahres soll der Rentner laut Anklage in einem Drogeriemarkt in der Nürnberger Innenstadt mit einer kurzen Hose unterwegs gewesen sein. Sein steifes Glied schaute aus dem extrem knappen Kleidungsstück heraus. Als drei Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren an ihm vorbeigingen, manipulierte er daran. Ein Mädchen beobachtete ihn und verließ schockiert das Geschäft.

Eindruck echter Scham

Walter D.s Verteidiger Manfred Neder räumte für seinen völlig aufgelösten Mandanten die Vorwürfe ein. Es tue dem 69-Jährigen wahnsinnig leid und er schäme sich für seine Tat, so der Rechtsanwalt.

Auch ein Sachverständiger, der den Rentner aus Schwaig psychiatrisch begutachtete, schildert den Eindruck echter Scham. Anzeichen für eine schwere psychische Erkrankung, eine intellektuelle Minderbegabung oder dafür, dass der Mann ein Pädophiler ist, konnte der Mediziner nicht finden. Eine posttraumatische Belastungsstörung, die ein Hausarzt dem 69-Jährigen wegen seiner bewegten Lebensgeschichte bescheinigt hatte, könne der Gutachter nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen. Allerdings habe der Mann ohne Zweifel einen Hang zum Exhibitionismus.

Vor zehn Jahren fiel der Mann mit ähnlichen Taten auf

Bereits 2003 wurde Walter D. wegen ähnlicher exhibitionistischer Handlungen vor Kindern vom Amtsgericht Hersbruck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte damals in zahlreichen Fällen Mädchen aus seiner Nachbarschaft und Kindern vor einer Schule sein Glied präsentiert.

Wegen dieser einschlägigen Vorstrafe hielt die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung für angemessen. Verteidiger Neder wertete den Vorfall in dem Drogeriemarkt als Ausrutscher. Sein Mandant habe sich zehn Jahre nichts zuschulden kommen lassen, so der Anwalt, der eine Bewährungsstrafe beantragte.

Richterin Melanie Jonscher verurteilte Walter D. am Ende wegen exhibitionistischer Handlungen und sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Ein Mädchen hatte die Masturbation gesehen, das wird im Strafrecht als Missbrauch gewertet. Der Rentner bekam eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Diese wird unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Unter anderem muss er sich auf Weisung seines Bewährungshelfers einer ambulanten Therapie oder Beratung unterziehen und 1500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

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