Fall 34: Pflegender Ehefrau ging Puste aus

21.12.2016, 08:18 Uhr
Fall 34: Pflegender Ehefrau ging Puste aus

© Foto: Heilig-Achneck

Vor einer Woche plagten die frühere Verkäuferin und Arzthelferin plötzlich heftige Bauchschmerzen. Doch von einer Einweisung ins Krankenhaus wollte sie erst nichts wissen.

"Ich kann nicht einfach weg, ich muss mich ja um meinen Mann kümmern", gab sie zu bedenken. Der frühere Berufssoldat und Software-Berater ist seit einer schweren Gehirnblutung 2003 berufsunfähig, auf einen Rollstuhl und damit auf vielfältige Zuwendung angewiesen.

Doch es half nichts: Schon am nächsten Tag wurde die 55-Jährige am Blinddarm operiert, gerade noch rechtzeitig, so die Mediziner. "Zum Glück konnte kurzfristig eine Freundin aushelfen und alles organisieren, was für meinen Mann nötig ist", stellt Evelyn S. dankbar fest.

Lassen sich so zur Not ein paar Tage überbrücken, ist das bei sechs Wochen nicht so einfach. Genau das aber galt es, vor knapp zwei Jahren zu bewerkstelligen. Denn da fühlte sich die eigentlich tatkräftige und rundum praktisch veranlagte Frau ziemlich am Ende. "Bei allem, was ich anpacken wollte, hatte ich immer das Gefühl, ich muss mir jetzt einen Tritt geben und mich anschieben, um es noch zu schaffen“, erzählt sie.

Eine Auszeit in einer psychosomatischen Klinik war unumgänglich. Und die eineinhalb Monate haben Evelyn S. tatsächlich wieder auf die Beine geholfen. Dafür trat eine neue Belastung auf: Zwar kam die Krankenkasse für ihre eigene Behandlung auf. Aber ihr Mann musste vorübergehend in einem Seniorenheim untergebracht werden. Da das Paar Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, steht ihm zwar die Übernahme der Kosten für eine sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu. Doch der Zuschuss ist gedeckelt und reichte nur für rund drei Wochen. Für die darüber hinausgehende Zeit entstand eine stolze Rechnung von mehreren Tausend Euro, die Herr und Frau S. selbst begleichen müsste.

Ihre Reserven sind jedoch erschöpft: zum einen durch die Aufwendungen, um ihr schon etwas älteres, kleines Häuschen wenigstens im Erdgeschoss barrierefrei herzurichten. Zum anderen durch einen früheren, nicht erstatteten Reha-Aufenthalt des Mannes. Letzter Rettungsanker dafür wäre die Auflösung einer Versicherung gewesen, doch die Bausparkasse spielte nicht mit. Um die Schulden einzutreiben, bemühte der Heimbetreiber, ein großer diakonischer Träger, inzwischen sogar Anwälte.

Samt Verfahrens- und Gerichtskosten wäre inzwischen eine fünfstellige Summe fällig. Schlimmer noch: Evelyn S. müsste dringend erneut in eine Klinik, für eine Knie-OP. Aber aus Furcht vor den Zusatzkosten traut sie sich das nicht, obwohl Kurzzeit- und Verhinderungspflege inzwischen bis zu sechs Wochen kombinierbar sind.


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