Fall 8: Sparsamkeit zahlte sich nicht aus

20.11.2017, 13:37 Uhr

Nach dem Tod seiner Frau tat und tut sich der frühere Koch schwer, die Alltagsprobleme auf die Reihe zu kriegen, wie eine Sozialarbeiterin der Caritas bestätigt. Einer Krankheit wegen war der heute 57-Jährige, der aus Kroatien stammt und schon lange im Nürnberger Umland lebt, arbeitslos geworden. Auch ist er als schwerbehindert anerkannt.

Die Waschmaschine ist schon lange kaputt und nicht mehr zu reparieren, der Mann wäscht Weiß- und Buntwäsche in der Badewanne. Aufs "Sparen, sparen, sparen" hat er sich selbst eingeschworen. Aber im vergangenen Winter legte er es an der falschen Stelle darauf an: bei der Heizung. Er drehte nur im Schlafzimmer auf und setzte sich, wenn überhaupt, mit dicker Jacke ins Wohnzimmer. Eine Wärmestube wie in der Großstadt gibt es in Peters Wohnort nicht. Die ungemütliche Winterzeit ertrug er vielleicht auch mit dem Hintergedanken, durch den niedrigen Verbrauch sein dürftiges Einkommen ein wenig aufbessern zu können.

Wie kärglich ist die Lage? Zur "Sicherung des Lebensunterhaltes" bewilligte das Jobcenter zuletzt 620 Euro. Dazu kommt noch eine Witwenrente von 235 Euro. Zieht man von diesem Gesamteinkommen 429 Euro Miete sowie 60 Euro Sterbekasse und 30 Euro Versicherung ab, bleiben also 336 Euro für Kleidung, Nahrung und Wohnungsbedarf oder Reparaturen. Da war seine Freude verständlicherweise groß, als der Energielieferant heuer etwa 330 Euro an Heizungsersparnis zurück erstattete.

Jobcenter muss vom Zugewinn erfahren

Nun ist die öffentliche Hand nicht immer mildtätig, sondern eher streng. Peter hätte nach dem Gesetz den kleinen Geldsegen dem Jobcenter melden müssen. Die Behörde lässt sich nämlich alle sechs Monate die Kontoauszüge des Klienten vorlegen, sodass Nebeneinkünfte entdeckt werden. Armer Klient! Er hat die gut 330 Euro nicht erarbeitet, sondern erfröstelt. Er hat nicht betrogen, sondern nur sich selbst geschadet.

Nun zahlt die öffentliche Hand den Lebensunterhalt samt Heizung wohl auch, damit der Bürger gesund bleibt. Das Jobcenter darf den bescheidenen Zugewinn nicht übersehen, muss ihn vielleicht sogar zurückfordern. "Ich habe Peter als einen Menschen erlebt, der immer bemüht war, ein anständiges Leben zu führen", schreibt die Sozialarbeiterin, "dass ihm die Nachzahlung verrechnet wird, obwohl er gespart hat, kann er immer noch nicht verstehen."

Die Frage ist nur, wie bei einem sehr bescheidenen Einkommen die Ratenzahlung der zurück geforderten Summe vereinbart wird. Die Sachbearbeiterin der Behörde fordert unerbittlich 122 Euro – pro Monat! Ein Drittel der strittigen Summe sei zulässig. Das ist überaus hart, denn dann bleiben Peter G. nach Abzug aller Fixkosten gerade mal 224 Euro zum Leben. Und weiter nur die Losung: sparen, sparen, sparen. Hier ist eine Weihnachtsfreude wirklich angebracht.

"Freude für alle e.V." hat folgende Spendenkonten

Sparkasse Nürnberg: DE 63 7605 0101 0001 1011 11
Sparkasse Fürth: DE 96 7625 0000 0000 2777 72
Sparkasse Erlangen: DE 28 7635 0000 0000 0639 99
Postbank Nürnberg: DE 83 7601 0085 0400 0948 54

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