Fall Asef N.: Demonstrant muss vor Gericht

18.10.2017, 05:50 Uhr
Fast fünf Monate sind seit der Sitzblockade und dem Einsatz am Berliner Platz vergangen – jetzt muss sich einer der Demonstranten vor Gericht verantworten.

© Foto: Michael Matejka Fast fünf Monate sind seit der Sitzblockade und dem Einsatz am Berliner Platz vergangen – jetzt muss sich einer der Demonstranten vor Gericht verantworten.

"Mein Mandant ist ein linker Antirassist und Abschiebungsgegner", sagt Yunus Ziyal über Sercem, der seit dem 31. Mai in Untersuchungshaft sitzt. "Jetzt soll er als der Autonome stilisiert werden, der gebraucht wird, um den Einsatz zu rechtfertigen."

Die Polizei hatte im Nachgang des Einsatzes vor der Berufsschule am Berliner Platz verlauten lassen, dass der Einsatz nur deshalb eskaliert sei, weil sich linke Krawallmacher unter die demonstrierenden Schüler gemischt hatten. "Das stimmt so nicht", sagt Ziyal. Er habe auf Videoaufzeichnungen von dem Einsatz eben keinen schwarzen Block erkennen können – Polizisten in schwarzen Kampfanzügen aber durchaus. "Ab diesem Zeitpunkt ist es eskaliert", sagt er. Dass es dabei zu Widerstandshandlungen gegen Beamte kam, will er gar nicht bestreiten. "Man muss aber den Zusammenhang sehen", sagt er.

Sein Mandant sitzt seither in U-Haft – angeblich könne Fluchtgefahr bestehen. "Eigentlich hätte er jetzt ein Studium beginnen wollen", so Ziyal. Die Staatsanwaltschaft wirft Sercem vier Fälle tätlichen Angriffs und Körperverletzung vor. Die Anklagebehörde geht – laut Ziyal – davon aus, dass Sercem, als er aus der Blockade getragen wurde, Beamte geschlagen und getreten hat. Ein Polizist soll dabei auch einen Zahn verloren haben. Auch Sercem wurde bei der Demo verletzt – der 22-Jährige erlitt eine Schramme im Gesicht, außerdem Nierenschmerzen.

Zum Verhängnis werden könnte dem 22-Jährigen, der zwar nicht vorbestraft, aber bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, eine Gesetzesänderung, die genau einen Tag vor der Demo in Kraft trat. Konkret geht es dabei um den Paragraf 114 im Strafgesetzbuch – und der sieht bei einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte eine Mindeststrafe von drei Monaten vor. Dieser Paragraf könnte bei Sercem gleich mehrfach angewandt werden – außerdem muss er sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung verantworten. Der neue Paragraf ist Anwalt Ziyal ein Dorn im Auge. "Er ist sinnlos", sagt er. Schließlich seien Widerstandshandlungen bereits zuvor geahndet worden. Durch die Verschärfung seien Beamte nun besonders geschützt – er sieht darin einen Eingriff in das Grundrecht zur Demonstration, so Ziyal bei einem Unterstützertreffen am Dienstag.

Demo vor dem Justizpalast angekündigt

Die Unterstützer haben bereits eine Demo vor dem Justizpalast angekündigt. Bevor am kommenden Dienstag um 9.30 Uhr der Prozess vor dem Amtsgericht beginnt, ist um 8.30 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geplant. "Für uns sind die laufenden Anklagen der weitergeführte Rechtfertigungsversuch eines brutalen Polizeieinsatzes", sagt Theresa Buhr von "SchülerInnen gegen Abschiebung". Sie fordert die Öffentlichkeit auf, nicht zu schweigen, nur weil niemand mehr aus Schulen abtransportiert werde. "Nur weil es nicht sichtbar wird, ist der Menschenrechtsbruch und der Psychoterror für die betroffenen Geflüchteten nicht aufgehoben", sagt sie.

"Abschiebungen dürfen nicht sein", sagt auch Cornelia Mayer von "Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen". Das Bündnis fordert die Einstellung aller Verfahren, Sercems Freilassung und seinen Freispruch. Laut Mayer wird derzeit noch gegen 19 weitere Demo-Teilnehmer ermittelt.

Eines der Verfahren läuft indes auch gegen Asef N. Es wird ermittelt, ob er sich bei dem Einsatz womöglich wegen einer Widerstandshandlung strafbar gemacht hat. Derzeit geht der 20-Jährige weiter auf die Berufsschule. Eigentlich hatte er bereits einen Ausbildungsbetrieb gefunden, jedoch fehlte ihm die behördliche Erlaubnis, die Ausbildung auch antreten zu dürfen. Sein Asylverfahren läuft derzeit noch – bis in dem Fall entschieden ist, hat er eine sogenannte Gestattung.

Für den Prozess ist vorerst ein Verhandlungstag angesetzt. Elf Zeugen wurden bislang geladen.

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